OLG Nürnberg: Unzulässige Werbung für "Grüner Tee-Extrakt" mit gesundheitsbezogenen Angaben
OLG Nürnberg
Urteil vom 26. November 2013
3 U 78/13
Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass "Grüner Tee-Extrakt" nicht mit wissenschaftliche umstrittenen gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden darf. Insofern liegt ein wettbewerbswidriger Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung vor.
Mein persönlicher Tipp: Regelmäßig guten grünen Tee trinken !
Leitsätze des Gerichts:
1. Zu den Voraussetzungen einer Verbandsklagebefugnis, insbesondere zum Erfordernis einer erheblichen Zahl von Mitgliedsunternehmen, die Waren gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben.
2. Zu den Anforderungen an einen wissenschaftlichen Wirkungsnachweis im Rahmen von Werbeaussagen mit gesundheitsbezogenen Angaben.
3. Zur Zulässigkeit von Hinweisen auf ärztliche Empfehlungen oder Gutachten im Rahmen einer Lebensmittelwerbung.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 26. November 2013
3 U 78/13
Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass "Grüner Tee-Extrakt" nicht mit wissenschaftliche umstrittenen gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden darf. Insofern liegt ein wettbewerbswidriger Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung vor.
Mein persönlicher Tipp: Regelmäßig guten grünen Tee trinken !
Leitsätze des Gerichts:
1. Zu den Voraussetzungen einer Verbandsklagebefugnis, insbesondere zum Erfordernis einer erheblichen Zahl von Mitgliedsunternehmen, die Waren gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben.
2. Zu den Anforderungen an einen wissenschaftlichen Wirkungsnachweis im Rahmen von Werbeaussagen mit gesundheitsbezogenen Angaben.
3. Zur Zulässigkeit von Hinweisen auf ärztliche Empfehlungen oder Gutachten im Rahmen einer Lebensmittelwerbung.
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