OLG Frankfurt: Mobilfunkanbieter dürfen kein zusätzliches Entgelt für Rechnung der Post verlangen - Pfand für SIM-Karte ebenfalls unzulässig
OLG Frankfurt am Main
Urteil vom 9.01.2014
1 U 26/13
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass Mobilfunkanbieter für die Zusendung der Rechnung per Post keine zusätzlichen Kosten berechnen dürfen. Ferner entschied das Gericht, dass es Mobilfunkanbietern nicht gestattet ist, Pfand für die zur Verfügung gestellte SIM-Karte zu verlangen.
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Drillisch Telecom GmbH. Der Mobilfunkanbieter Drillisch hat Revision beim BGH eingelegt.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 9.01.2014
1 U 26/13
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass Mobilfunkanbieter für die Zusendung der Rechnung per Post keine zusätzlichen Kosten berechnen dürfen. Ferner entschied das Gericht, dass es Mobilfunkanbietern nicht gestattet ist, Pfand für die zur Verfügung gestellte SIM-Karte zu verlangen.
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Drillisch Telecom GmbH. Der Mobilfunkanbieter Drillisch hat Revision beim BGH eingelegt.
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