BGH: Zum wettbewerbsrechtlichen Löschungsanspruch wegen unlauterer Behinderung aufgrund bösgläubiger Markenanmeldung - H15
BGH
Urteil vom 30.01.2014
I ZR 107/10
H 15
MarkenG § 52 Abs. 2; UWG § 4 Nr. 10
Leitsätze des BGH:
a) Auf den außerkennzeichenrechtlichen Löschungsanspruch nach § 8 Abs. 1, §§ 3, 4 Nr. 10 UWG wegen unlauterer Behinderung aufgrund einer bösgläubigen Anmeldung einer Marke findet die Vorschrift des § 52 Abs. 2 MarkenG entsprechende Anwendung.
b) Auch ohne ausdrückliche Anordnung in der Urteilsformel kann sich eine Rückwirkung der Verurteilung zur Einwilligung in die Löschung einer Marke aus einer Auslegung der Entscheidungsgründe ergeben.
BGH, Urteil vom 30. Januar 2014 - I ZR 107/10 - OLG Stuttgart - LG Stuttgart
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 30.01.2014
I ZR 107/10
H 15
MarkenG § 52 Abs. 2; UWG § 4 Nr. 10
Leitsätze des BGH:
a) Auf den außerkennzeichenrechtlichen Löschungsanspruch nach § 8 Abs. 1, §§ 3, 4 Nr. 10 UWG wegen unlauterer Behinderung aufgrund einer bösgläubigen Anmeldung einer Marke findet die Vorschrift des § 52 Abs. 2 MarkenG entsprechende Anwendung.
b) Auch ohne ausdrückliche Anordnung in der Urteilsformel kann sich eine Rückwirkung der Verurteilung zur Einwilligung in die Löschung einer Marke aus einer Auslegung der Entscheidungsgründe ergeben.
BGH, Urteil vom 30. Januar 2014 - I ZR 107/10 - OLG Stuttgart - LG Stuttgart
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