BGH: Verknüpfung von Gewinnspiel und Werbung für ein Konzept zur Qualitätssicherung von Zahnarztpraxen nicht wettbewerbswidrig - MacDent
BGH
Urteil vom 26.02.2009
I ZR 222/06
MacDent
UWG §§ 3, 4 Nr. 11; SchlHZÄBerufsO (Fassung 2006) § 21 Abs. 2
Leitsatz des BGH:
Wirbt ein Unternehmen für ein von ihm entwickeltes Konzept zur Qualitätssicherung von Zahnarztpraxen mit einer Aufforderung zur Teilnahme an einem Gewinnspiel, so fehlt es an der Vermittlung sachlicher Informationen i.S. von § 21 Abs. 2 SchlHZÄBerufsO (Fassung 2006) nicht bereits deshalb, weil in der Werbemaßnahme das Unternehmenskonzept nur schlagwortartig umrissen und für weitere Informationen auf eine angegebene Internetadresse verwiesen wird.
BGH, Urteil vom 26. Februar 2009 - I ZR 222/06 - OLG Schleswig
hier
Urteil vom 26.02.2009
I ZR 222/06
MacDent
UWG §§ 3, 4 Nr. 11; SchlHZÄBerufsO (Fassung 2006) § 21 Abs. 2
Leitsatz des BGH:
Wirbt ein Unternehmen für ein von ihm entwickeltes Konzept zur Qualitätssicherung von Zahnarztpraxen mit einer Aufforderung zur Teilnahme an einem Gewinnspiel, so fehlt es an der Vermittlung sachlicher Informationen i.S. von § 21 Abs. 2 SchlHZÄBerufsO (Fassung 2006) nicht bereits deshalb, weil in der Werbemaßnahme das Unternehmenskonzept nur schlagwortartig umrissen und für weitere Informationen auf eine angegebene Internetadresse verwiesen wird.
BGH, Urteil vom 26. Februar 2009 - I ZR 222/06 - OLG Schleswig
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