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AG Bochum: Betreiber der Streaming-Seiten diedreifragezeichen.net und ddf.to zu Geldstrafe verurteilt - Hörspiele als Audio-Stream

AG Bochum
Urteil vom 15.04.2014
30 Ls 7/14


Das AG Bochum hat den Betreiber der Streaming-Seiten diedreifragezeichen.net und ddf.to zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Auf den Internetseiten konnten ohne Zustimmung des Rechteinhabers die Hörspiele der populären Reihe " Die Drei ???" als Audio-Stream aufgerufen werden.

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