LG Berlin: Amazon darf Schulfördervereinen im Rahmen von Affiliateprogrammen keine Provisionen gewähren - Indirekte Rabatte als Verstoß gegen Buchpreisbindung
LG Berlin
Urteil vom 07.07.2014
101 O 55/13
Das LG Berlin hat entschieden, dass Amazon Schulfördervereinen im Rahmen von Affiliateprogrammen keine Provisionen gewähren darf. Dies stellen - so die Ansicht des Gerichts - indirekte Rabatte dar und verstoßen gegen die Buchpreisbindung.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 07.07.2014
101 O 55/13
Das LG Berlin hat entschieden, dass Amazon Schulfördervereinen im Rahmen von Affiliateprogrammen keine Provisionen gewähren darf. Dies stellen - so die Ansicht des Gerichts - indirekte Rabatte dar und verstoßen gegen die Buchpreisbindung.
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