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BGH-Entscheidung zum Aufruf eines Verbraucherverbandes an Sparkasse das Konto eines Inkassounternehmens zu kündigen liegt im Volltext vor

BGH
Urteil vom 06.02.2014
I ZR 75/13
Aufruf zur Kontokündigung
BGB § 823 Abs. 1


Wir hatten bereits in der Meldung "BGH: Aufruf einer Verbraucherzentrale an eine Bank das Girokonto eines Unternehmens zu kündigen im Ausnahmefall zulässig" über die Entscheidung berichtet.

Leitsatz des BGH:

Die an eine Sparkasse gerichtete Aufforderung eines Verbraucherverbandes, das Girokonto eines Inkassounternehmens zu kündigen, das sich durch die Geltendmachung von Forderungen bewusst an der Durchsetzung eines auf systematische Täuschung von Verbrauchern angelegten Geschäftsmodells des Auftraggebers beteiligt, stellt keinen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.

BGH, Urteil vom 6. Februar 2014 I ZR 75/13 OLG Frankfurt am Main - LG Frankfurt am Main

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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