Skip to content

LG Essen: Nutzung der Bezeichnung "Kleiderkammer Essen" und der Domain "kleiderkammer-essen.de" für gewerblichen Second-Hand-Laden unzulässig

LG Essen
Urteil vom 17.09.2014
42 O 33/14


Das LG Essen hat entschieden, dass die Nutzung der Bezeichnung "Kleiderkammer Essen" und der Domain "kleiderkammer-essen.de" für einen gewerblichen Second-Hand-Laden unzulässig ist, da der Eindruck erweckt wird, dass es sich um eine karitative Einrichtung handelt.




Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Formular-Optionen