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OLG München: Anspruch auf Zustimmung zur Löschung einer negativen eBay-Bewertung gegen Käufer, wenn Käufer diese auf angeblichen Sachmangel stützt und dies nicht beweisen kann

OLG München
Urteil vom 28.10.2014
18 U 1022/14


Das OLG München hat entschieden, dass eine Anspruch auf Zustimmung zur Löschung einer negativen eBay-Bewertung gegen den Käufer besteht, wenn der Käufer die negative Bewertung auf einen angeblichen Sachmangel stützt und dies nicht beweisen kann.

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