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BGH: Für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist grundsätzlich kein Notgeschäftsführer zu bestellen

BGH
Beschluss vom 23.09.2014
II ZB 4/14
BGB §§ 29, 709

Leitsatz des BGH:


Für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist grundsätzlich kein Notgeschäftsführer zu bestellen.

BGH, Beschluss vom 23. September 2014 - II ZB 4/14 - OLG Frankfurt am Main - AG Frankfurt am Main

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:


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