LG Köln: Amazon wegen fehlender Grundpreisangabe und fehlenden Pflichtangaben nach der Textilkennzeichnungsverordnung zur Unterlassung verurteilt
LG Köln
Urteil vom 06.11.2014
31 O 512/13
Das LG Köln hat auf eine Klage der Wettbewerbszentrale hin Amazon wegen fehlender Grundpreisangabe und fehlender Pflichtangaben nach der Textilkennzeichnungsverordnung zur Unterlassung verurteilt. Dabei ging es nicht um Amazon Marketplace-Angebote Dritter, sondern um eigene Angebote von Amazon. Bei den gerügten Wettbewerbsverstößen handelt es sich um Abmahnklassiker.
Auch große Unternehmen müssen die wettbewerbsrechtichen Vorgaben einhalten. Leider gehen Verbände viel zu selten gegen diese vor, obwohl die Angebote voller rechtlicher Fehler sind. Auch aktuell finden sich auf den Seiten von Amazon, Zalando & Co. zahlreiche weitere Wettbewerbsverstöße.
Urteil vom 06.11.2014
31 O 512/13
Das LG Köln hat auf eine Klage der Wettbewerbszentrale hin Amazon wegen fehlender Grundpreisangabe und fehlender Pflichtangaben nach der Textilkennzeichnungsverordnung zur Unterlassung verurteilt. Dabei ging es nicht um Amazon Marketplace-Angebote Dritter, sondern um eigene Angebote von Amazon. Bei den gerügten Wettbewerbsverstößen handelt es sich um Abmahnklassiker.
Auch große Unternehmen müssen die wettbewerbsrechtichen Vorgaben einhalten. Leider gehen Verbände viel zu selten gegen diese vor, obwohl die Angebote voller rechtlicher Fehler sind. Auch aktuell finden sich auf den Seiten von Amazon, Zalando & Co. zahlreiche weitere Wettbewerbsverstöße.
Trackbacks
Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt