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LG Köln: Benotung von Lehrern im Internet zulässig

Das LG Köln hat mit Urteil vom 11.07.2007 - 28 O 263/07 völlig zu Recht entschieden, dass die Benotung von Lehrern in einem Internetportal zulässig ist. Es handelt sich dabei um eine zulässige Meinungsäußerung, solange keine falschen Tatsachenbehauptungen oder unzulässige Schmähkritik verbreitet wird. Ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften liegt nicht vor, wenn Name, Schule und unterrichtete Fächer angegeben werden, da es sich dabei um allgemein zugängliche Informationen handelt.

LG Köln, Urteil vom 11.07.2007 - 28 O 263/07

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BGH: Plagiate und wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

BGH, Urteil vom 11.01.2007, Az.: I ZR 198/04
Handtaschen
UWG §§ 3, 4 Nr. 9 lit. a und lit. b


Leitsätze:

a) Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz wegen unangemessener Ausnutzung der Wertschätzung eines nachgeahmten Produkts nach §§ 3, 4 Nr. 9 lit. b UWG können bestehen, wenn die Gefahr einer Täuschung über die Herkunft beim allgemeinen Publikum eintritt, das bei den Käufern die Nachahmungen sieht und zu irrigen Vorstellungen über die Echtheit der Nachahmungen verleitet wird.

b) Liegt keine der Fallgruppen des § 4 Nr. 9 lit. a bis c UWG vor, kann das Nachahmen eines fremden Produkts nur in Ausnahmefällen nach den Grundsätzen des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes unlauter i.S. von § 3 UWG sein. Ein solcher Ausnahmefall kann unter besonderen Umständen vorliegen, wenn der Mitbewerber durch die Nachahmung wettbewerbswidrig behindert wird.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: "BGH: Plagiate und wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz" vollständig lesen

OLG Köln: Rabattwürfeln wettbewerbswidrig

Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 09.03.2007 - 6 W 23/07 entschieden, dass das sogenannten Rabattwürfeln wettbewerbswidrig ist und entsprechende Werbemaßnahmen einer Baumarktkette untersagt.

OLG Köln, Urteil vom 09.03.2007 - 6 W 23/07

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
"OLG Köln: Rabattwürfeln wettbewerbswidrig" vollständig lesen

BGH: eBay ist zur Sperrung jugendgefährdender Angebote verpflichtet

BGH, Urteil vom 12. Juli 2007 – I ZR 18/04
Jugendgefährdende Medien bei eBay


Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. Juli 2007 – I ZR 18/04 – entschieden, dass Auktionsplattformen wie eBay zur Sperrung von jugendgefährdenden Angeboten verpflichtet sind. Der BGH stellt mit dieser Entscheidung nochmals klar,
dass das Haftungsprivileg in § 5 Telemediengesetz nur die strafrechtliche Verantwortlichkeit und die Schadensersatzansprüche, nicht aber Unterlassungsansprüche betrifft. Es gilt daher die allgemeine Mittstörerhaftung. Die Handelsplattform muss, wenn sie Kenntnis von einem konkreten jugendgefährdenden Angebot erlangt hat, nicht nur dieses konkrete Angebot sperren, sondern auch Vorsorge dafür treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren gleichartigen Rechtsverletzungen kommt. Jedoch dürfen dem Plattformbetreiber keine unzumutbaren Prüfungspflichten auferlegt werden, die das Geschäftsmodell in Frage stellen. Die aufgezeigten Grundsätze lassen sich auch auf andere Plattformen mit von Nutzern generierten Inhalten (so auch Web2.0-Portale, Foren etc.) übertragen.

Die dazugehörige offizielle Pressemitteilung des BGH finden sie hier: "BGH: eBay ist zur Sperrung jugendgefährdender Angebote verpflichtet" vollständig lesen

OLG Rostock: Suchmaschinenoptimierung und urheberrechtlicher Schutz

Suchmaschinenoptimierung, urheberrechtlicher Schutz als Sprachwerk gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG

Das OLG Rostock hat mit Beschluss vom 27.06.2007- 2 W 12/07 entschieden, dass Texte, die speziell für Suchmaschinen optimiert wurden, als Sprachwerke gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG geschützt sein können. Das Gericht verweist darauf, dass die vom Kläger auf den Webseiten verwendete Alltagssprache an sich keine Besonderheiten aufweist, die sprachliche Gestaltung jedoch dazu führt, dass die Webseiten der Beklagten bei Eingabe wichtiger Suchbegriffe in "Google" unter den ersten Suchergebnissen erscheint. Dies erfordert besondere Kenntnisse und stellt einer persönliche geistige Schöpfung im Sinne des UrhG dar.

OLG Rostock, Beschluss vom 27.06.2007- 2 W 12/07

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OLG Hamburg: Namensrechtsverletzung durch Blog-Name

OLG Hamburg, Beschluss vom 31.05.2007 - 3 W 110/07

Eigener Leitsatz:
Die Registrierung und Nutzung einer Domain bestehend aus einem fremden Namen, des Zusatzes "blog" und einer Top-Level-Domain ("[name]blog.de") ist eine unzulässige Namensanmaßung.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: "OLG Hamburg: Namensrechtsverletzung durch Blog-Name" vollständig lesen

LG Hamburg: Filesharing über Internettauschbörsen - Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen

Das LG Hamburg hat mit Beschluss vom 25.01.2006 - 308 O 58/06 entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen (hier: Verbeitung von Audiodateien über eine Tauschbörse) auf Unterlassung haftet, die über diesen Anschluss begangen werden.

Das LG Hamburg führt aus:

Der Antragsgegner hat für die damit begangene Rechtsverletzung einzustehen, auch wenn er selbst die Handlungen nicht begangen haben sollte. Er ist Inhaber des Internetanschlusses und die Handlungen kommen damit aus seiner Sphäre und seinem Verantwortungsbereich, wobei für den Unterlassungsanspruch kein Verschulden erforderlich ist. Er war als Inhaber des Anschlusses rechtlich und tatsächlich in der Lage, dafür zu sorgen, dass dieser nicht für Rechtsverletzungen genutzt wird. Keinesfalls darf er Töchter und deren Freundinnen nach deren Gutdünken bei der Nutzung des Anschlusses schalten und walten lassen und die Augen vor dem verschließen, was dort gemacht wird. Vielmehr hat er die Pflicht, über die Risiken zu unterrichten und das Tun der Nutzer zu überwachen und gegebenenfalls ein widerrechtliches Tun zu unterbinden.



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BGH: Inverssuche und Telefonauskunft

BGH: Urteil vom 05.07.2007 - III ZR 316/06
Inverssuche bei Telefonauskunftsdiensten


Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 5. Juli 2007 – III ZR 316/06 unter Hinweis auf § 105 Abs. 3 TKG entschieden, dass die Inverssuche in den Datenbeständen von Telefonauskunftsdiensten auch dann zulässig ist, wenn der Kunde nicht ausdrücklich die Zustimmung dazu erteilt hat, sofern der Kunde nach einem entsprechenden Hinweis nicht widersprochen hat (sog. Opt-Out-Lösung).

Die dazugehörige offizielle Pressemitteilung des BGH finden sie hier: "BGH: Inverssuche und Telefonauskunft" vollständig lesen