Themen in Juli 2009
- BGH: Nachbildungen urheberrechtlich geschützter Möbel dürfen öffentlich aufgestellt werden - Le-Corbusier-Möbel II
Geschrieben von Rechtsanwalt Marcus Beckmann am
- BGH: Löschung des Legosteins als dreidimensionale Marke für Spielbausteine bestätigt
Geschrieben von Rechtsanwalt Marcus Beckmann am
- BGH: Versandkosten müssen auch in Preissuchmaschinen und auf Preisvergleichsseiten angegeben werden - froogle.de
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- LG Hamburg: Wo "100% pure fruit smoothie heidelbeere & himbeere“ drauf steht, dürfen auch nur Heidel-und Himbeeren drin sein
Geschrieben von Rechtsanwalt Marcus Beckmann am
- BGH: Werbung mit urheberrechtswidriger Nutzungsmöglichkeit für ein Produkt führt zu einem Vertriebsverbot - cybersky
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- BGH: Werbung "Jeder 100. Einkauf gratis" keine wettbewerbswidrige Beeinflussung des Kaufverhaltens eines Durchschnittsverbrauchers
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- OLG Frankfurt: Keine Markenrechtsverletzung durch Metatags, wenn in der Trefferliste der Suchmaschine ersichtlich ist, dass die Zeichenfolge nicht zur Kennzeichnung von Produkten verwendet wird
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- BGH: Urteil des BGH zur Bewertung von Lehrern im Internet liegt im Volltext vor - spickmich.de
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- BGH: Zeichenfolge "DeutschlandCard" mangels Unterscheidungskraft nicht als Marke eintragungsfähig
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- BGH: Zeichenfolge "My World" wegen des Bestehens absoluter Schutzhindernisse für viele Klassen nicht eintragungsfähig
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- LG Hamburg: Aufnahme von Internet-By-Call-Tarifen in einen Least-Cost-Router ohne Zustimmung des Internet-By-Call-Anbieters unzulässig - Tarifvergleich
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- BGH: Zusammenarbeit von Augenärzten und Optikern nur bei Bestehen eines hinreichenden Grundes zulässig
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- AG Bielefeld: Nutzer eines Internet-By-Call-Angebots muss sich vor Einwahl über den aktuellen Tarif informieren
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- OLG Hamm: Flucht in eine neue Rechtsform entbindet nicht von Verpflichtungen aus einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
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- LG Köln: Haftung des Betreibers einer Internetseite für eingebettete Videos
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- BGH: Rechtsstreit um die Nutzungsrechte an einem Musikstück - Mambo No. 5
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- OLG Köln: Flatrate- und WLAN-Sharing-Geschäftsmodelle sind ein schmarotzender Zugriff und damit wettbwerbswidrig
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- Neuregelung der Vorschriften über das Rückgabe- und Widerrusfrecht zum 11.06.2010
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