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BGH: Wiedergabe von Thumbnails in Google-Bildersuche ist keine Urheberrechtsverletzung - Vorschaubilder

BGH
Urteil vom 29.04.2010
I ZR 68/08
Google-Bildersuche
Vorschaubilder


Der BGH hat mit Urteil vom 29. April 2010 – I ZR 69/08 – entschieden, dass die Wiedergabe von Vorschaubildern in der Google-Bildersuche keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Der BGH verweist wie seinrezeit in der Deep-Links-Entscheidung insbesondere darauf, dass ein Seitenbetreiber die Möglichkeit hat die Aufnahme seiner Bilder in den Datenbestand durch technische Maßnahmen zu verhindern. In der Pressemitteilung des BGH heißt es:

"Der in der Wiedergabe in Vorschaubildern liegende Eingriff in das Recht der Klägerin, ihre Werke öffentlich zugänglich zu machen (§ 19a UrhG), ist jedoch gleichwohl nicht rechtswidrig, weil die Beklagte dem Verhalten der Klägerin (auch ohne rechtsgeschäftliche Erklärung) entnehmen durfte, diese sei mit der Anzeige ihrer Werke im Rahmen der Bildersuche der Suchmaschine einverstanden. Denn die Klägerin hat den Inhalt ihrer Internetseite für den Zugriff durch Suchmaschinen zugänglich gemacht, ohne von technischen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, um die Abbildungen ihrer Werke von der Suche und der Anzeige durch Bildersuchmaschinen in Form von Vorschaubildern auszunehmen."

Werden die Bilder von einem Nichtberechtigten ins Internet gestellt und landen diese in der Bildersuchmaschine, so haftet der Suchmaschinenbetreiber erst ab Kenntnis von der Rechtsverletzung:

"Für Fälle, in denen – anders als im jetzt entschiedenen Fall – die von der Suchmaschine aufgefundenen und als Vorschaubilder angezeigten Abbildungen von dazu nicht berechtigten Personen in das Internet eingestellt worden sind, hat der Bundesgerichtshof darauf hingewiesen, dass Suchmaschinenbetreiber nach der jüngsten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union unter bestimmten Voraussetzungen für ihre Dienstleistungen die Haftungsbeschränkungen für Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft nach der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr in Anspruch nehmen können (EuGH, Urt. v. 23.3.2010 – C-236/08 bis C-238/08 Tz. 106 ff. – Google France/Louis Vuitton). Danach käme eine Haftung des Suchmaschinenbetreibers erst dann in Betracht, wenn er von der Rechtswidrigkeit der von ihm gespeicherten Information Kenntnis erlangt hat."

Die vollständige Pressemitteilung des BGH finden Sie hier:

"BGH: Wiedergabe von Thumbnails in Google-Bildersuche ist keine Urheberrechtsverletzung - Vorschaubilder" vollständig lesen

BGH: Wettbewerbswidrige Handlungen des Insolvenzschuldners begründen in der Person des Insolvenzverwalters keine Wiederholungsgefahr

BGH
Urteil vom 18.03.2010
I ZR 158/07
Modulgerüst II
InsO § 45 Satz 1, §§ 47, 85, 86 Abs. 1, § 174 Abs. 2, § 180 Abs. 2; UWG §§ 3, 4 Nr. 9 lit. c, § 8 Abs. 1, § 9 Satz 1; ZPO § 139 Abs. 1, § 240


Leitsätze des BGH:

1. Bei einem gegen den Insolvenzschuldner gerichteten gesetzlichen Unterlassungsanspruch wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts des Klägers oder wegen eines Wettbewerbsverstoßes handelt es sich um einen Passivprozess i.S. des § 86 InsO (Aufgabe von BGH, Urt. v. 21.10.1965 - Ia ZR 144/63, GRUR 1966, 218 - Dia-Rähmchen III). Der durch Insolvenzeröffnung unterbrochene Rechtsstreit ist in analoger Anwendung des § 86 Abs. 1 Nr. 3 InsO aufzunehmen.

2. Wettbewerbswidrige Handlungen des Insolvenzschuldners, seiner Mitarbei-ter oder Beauftragten begründen in der Person des Insolvenzverwalters keine Wiederholungsgefahr, auch wenn dieser den Betrieb des Insolvenz-schuldners fortführt.

BGH, Urteil vom 18. März 2010 - I ZR 158/07 - OLG Köln - LG Köln

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

EuGH: Bei Widerruf sind dem Verbraucher bei Fernabsatzgeschäften auch die Hinsendekosten zu erstatten

EugH
Urteil vom 15.04.2010
C-511/08


Der EuGH hat heute entschieden, dass dem Verbraucher im Falle eines Widerrufs bei Fernabsatzgeschäften auch die Kosten des Hinversands zu erstatten sind. Der Verbraucher ist insoweit bei einem Widerruf so zu stellen, wie er ohne Vertragsschluss stünde.

In der Pressemitteilung des EuGH heißt es:

"[...] In seinem heute ergangenen Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass die Richtlinie einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der der Lieferer in einem im Fernabsatz abgeschlossenen Vertrag dem Verbraucher die Kosten der Zusendung der Waren auferlegen darf, wenn dieser sein Widerrufsrecht ausübt. Die Bestimmungen der Richtlinie zu den Rechtsfolgen des Widerrufs haben eindeutig zum Ziel, den Verbraucher nicht von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten. Eine Auslegung, nach der es den Mitgliedstaaten erlaubt wäre, zuzulassen, dass im Widerrufsfall die Kosten der Zusendung zulasten dieses Verbrauchers gingen, liefe diesem Ziel zuwider. Im Übrigen stünde eine solche Belastung des Verbrauchers mit den Kosten der Zusendung zusätzlich zu den unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware einer ausgewogenen Risikoverteilung bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz entgegen, indem dem Verbraucher sämtliche im Zusammenhang mit der Beförderung der Waren stehenden Kosten auferlegt würden. [...]"

Die Pressemitteilung des EuGH finden Sie hier:

BGH: Zur Abbildung eines Prominenten auf der Titelseite eines Testexemplars einer Zeitschrift

BGH
Urteil vom 28.10.2009
I ZR 65/07
Der strauchelnde Liebling
KUG § 22 Satz 1, § 23 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2



Leitsatz des BGH:
Die Werbung für eine geplante Zeitung mit der Titelseite eines Testexemplars, auf der eine prominente Person abgebildet ist, verletzt nicht allein deshalb deren Recht am eigenen Bild, weil keine Ausgabe der Zeitung erscheint, die eine der Ankündigung entsprechende Berichterstattung enthält.
Eine solche Werbung verletzt das Recht am eigenen Bild allerdings von dem Zeitpunkt an, zu dem es dem Werbenden möglich und zumutbar ist, die Abbildung der Titelseite des Testexemplars durch die Abbildung der Titelseite einer tatsächlich erschienenen Ausgabe der Zeitung zu ersetzen.

BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 - I ZR 65/07 - OLG München -LG München

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

BGH: Der Einsatz ungesicherter Verkaufshilfen für den Verkauf von Tageszeitungen ist zulässig - Stumme Verkäufer

BGH
Urteil vom 29.10.2009
I ZR 180/07
Stumme Verkäufer II
UWG 2008 § 3 Abs. 1, § 4 Nr. 1


Leitsatz des BGH:
Der Absatz von Tageszeitungen über ungesicherte Verkaufshilfen ("stumme Verkäufer") ist selbst bei erheblichem Schwund weder unter dem Gesichtspunkt einer unzulässigen Beeinträchtigung der Kaufinteressenten noch unter dem Gesichtspunkt einer allgemeinen Marktbehinderung wettbewerbswidrig (Aufga-be von BGH GRUR 1996, 778 - Stumme Verkäufer I).

BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 - I ZR 180/07 - KG Berlin - LG Berlin

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

BGH: Gewährleistungsausschluss von Händlern gegenüber Verbrauchern bei Ebay wettbewerbswidrig

BGH
Urteil vom 31. März 2010
I ZR 34/08
Gewähleistungssausschluss bei Ebay


Der BGH hat mit dieser Entscheidung , dass ein Gewerbetreibender gegenüber Endverbrauchern bei Ebay und natürlich auch in Online-Shops seine Waren nicht nicht unter Ausschluss der Gewährleistung anbieten darf. Ein entsprechender Gewährleistungsausschluss ist wettbwerbswidrig. In der Pressemitteilung des BGH heißt es:

"Gegenüber Verbrauchern konnte der Beklagte einen Gewährleistungsausschluss nach §§ 474, 475 BGB nicht wirksam vereinbaren. Der gleichwohl in seinem Angebot bei eBay vorgesehene Gewährleistungsausschluss stellt einen Wettbewerbsverstoß dar, weil der Beklagte dadurch einer gesetzlichen Vorschrift im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG zuwidergehandelt hat."

Die vollständige Pressemitteilung des BGH finden Sie hier: "BGH: Gewährleistungsausschluss von Händlern gegenüber Verbrauchern bei Ebay wettbewerbswidrig" vollständig lesen