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BGH: Nach Ausübung des Widerrufsrechts bei Fernabsatzgeschäften sind dem Kunden auch die Kosten des Hinversandes zu erstatten

BGH
Urteil vom 7. Juli 2010
VIII ZR 268/07
Widerrufsrecht und Hinsendkosten

Der BGH hat wenig überrasschend entschieden, dass dem Kunden bei Fernabsatzgeschäften im Fall des Widerrufs auch die Hinsendekosten zu erstatten sind. Dies entspricht der Rechtsprechung des EuGH (EuGH, Urteil vom 15.04.2010 - C-511/08). In der Pressemitteilung des BGH heißt es:

"Aufgrund dieser für die nationalen Gerichte bindenden Auslegung der Fernabsatz-Richtlinie durch den EuGH ist § 346 Abs. 1 BGB in Verbindung mit §§ 312d, 357 BGB richtlinienkonform dahin auszulegen, dass dem Verbraucher nach dem Widerruf eines Fernabsatzvertrages ein Anspruch auf Rückgewähr geleisteter Hinsendekosten zusteht. "


Die Vollständige Pressemitteilung des BGH finden Sie hier: "BGH: Nach Ausübung des Widerrufsrechts bei Fernabsatzgeschäften sind dem Kunden auch die Kosten des Hinversandes zu erstatten" vollständig lesen

LG Hamburg: Wer Fotos auf einer Internetseite veröffentlicht, ist damit einverstanden, dass diese in Ergebnisanzeigen von Personensuchmaschinen veröffentlicht werden - 123people.de

LG Hamburg
Urteil vom 16.06.2010
325 O 448/09
123people.de


Das LG Hamburg hat entschieden, dass Fotos, die auf einer Internetseite wiedergegeben werden, auch in Ergebnislisten von Personensuchmaschinen veröffentlicht werden dürfen. In den Entscheidungsgründen heißt es:

"Der Klägerin steht ein Unterlassungsanspruch aus §§ 823, 1004 (analog) BGB in Verbindung mit § 22 KUG nicht zu. Die Abbildung des Fotos der Klägerin in dem von der Beklagten betriebenen Internet-Angebot greift zwar in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin ein.
[...]
Gleichwohl ist der Eingriff der Beklagten in das Recht der Klägerin nicht rechtswidrig, weil die Beklagte dem Verhalten der Klägerin (auch ohne ausdrückliche rechtsgeschäftliche Erklärung) entnehmen durfte, diese sei mit der Abbildung ihres Fotos in dem auf dem von der Beklagten betriebenen Internet-Angebot einverstanden. Denn die Klägerin hat es ermöglicht, dass ihr Foto auf der von ihrem Arbeitgeber betriebenen Seite ... veröffentlicht wird. Diesem (schlüssigen) Verhalten der Klägerin kann die objektive Erklärung entnommen werden, sie sei mit der Wiedergabe bzw. dem Erscheinen jenes sie abbildenden Fotos in Ergebnisanzeigen von Suchmaschinen - wie vorliegend in dem von der Beklagten betriebenen Internet-Angebot - einverstanden. Das Gericht wendet insofern die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 29.04.2010 (Az.: I ZR 69/08) - für die Nutzung urheberrechtlicher Werke durch Bildersuchmaschinen - aufgestellt hat, entsprechend an."



Den Volltext der Enscheidung finden Sie hier:

BGH: Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für eine Unterlassungsklage bei kerngleichen Verstößen, die durch eine Unterlassungsverfügung abgedeckt sind

BGH
Urteil vom 19.05.2010
I ZR 177/07
Folienrollos
UWG § 12 Abs. 2; ZPO § 253

Leitsatz des BGH:


Gibt der Schuldner auf eine Unterlassungsverfügung, durch die ihm unterschiedliche, in einem ersten Schreiben enthaltene Äußerungen untersagt worden sind, eine Abschlusserklärung ab, so besteht für eine auf die Untersagung eines zweiten Schreibens gerichtete weitere Unterlassungsklage, die sich auf kerngleiche Äußerungen bezieht, kein Rechtsschutzbedürfnis, wenn zwar mit dieser Klage neben den als kerngleich bereits verbotenen Äußerungen weitere dort enthaltene Äußerungen beanstandet werden, die isolierte Untersagung
dieser Äußerungen aber nicht begehrt wird.

BGH, Urteil vom 19. Mai 2010 - I ZR 177/07 -

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

BGH: Keine automatische Außenhaftung des atypischen stillen Gesellschafters, der einem Kommanditisten gleichgestellt ist

BGH
Beschluss vom 01.03.2010
II ZR 249/08
HGB §§ 171, 230; BGB § 195

Leitsatz des BGH:


Ein atypischer stiller Gesellschafter, der im Gesellschaftsvertrag hinsichtlich seiner Rechte und Pflichten einem Kommanditisten gleichgestellt ist, haftet allein deswegen noch nicht für die Verbindlichkeiten des Inhabers des Handelsgeschäfts nach §§ 128, 171 HGB; eine solche Außenhaftung erfordert einen darüber hinausgehenden besonderen Haftungsgrund.

BGH, Beschluss vom 1. März 2010 - II ZR 249/08 -

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

BGH: Vertrieb von Teststreifen zur Blutzuckerbestimmung nur mit Gebrauchsanweisung und Etikettierung in deutscher Sprache

BGH
Urteil vom 12.05.2010
I ZR 185/07
UWG § 4 Nr. 11; MPG § 6 Abs. 1 Satz 1


Leitsatz des BGH:

In-vitro-Diagnostika zur Eigenanwendung dürfen im Inland nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie eine Gebrauchsanweisung und eine Etikettierung in deutscher Sprache enthalten, die vorab in einem (erneuten oder ergänzenden) Konformitätsbewertungsverfahren überprüft worden sind.


BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 - I ZR 185/07

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: