Themen in August 2010
- LG Hamburg: GEMA scheitert mit einstweiliger Verfügung gegen YouTube
Geschrieben von Rechtsanwalt Marcus Beckmann am
- BGH: Zur Zulässigkeit von Telefonwerbung nach Wechsel des Unternehmens
Geschrieben von Rechtsanwalt Marcus Beckmann am
- OLG Frankfurt: Entstehung von Kennzeichenrechten durch eine Internetdomain mit Aufnahme der Benutzung und nicht bereits mit der Registrierung des Domainnamens
Geschrieben von Rechtsanwalt Marcus Beckmann am
- BGH: Urteil zur Aktualität von Preisangaben in Preissuchmaschinen liegt nunmehr im Volltext vor
Geschrieben von Rechtsanwalt Marcus Beckmann am
- BGH: Benutzungsbewilligung des Urhebers für die Verwendung bearbeiteter Musikwerke als Klingeltöne oder Freizeichenuntermalungsmelodien
Geschrieben von Rechtsanwalt Marcus Beckmann am
- OLG Hamm: Werbung mit Lieferung frei Haus wettbewerbswidrig bei Mindermengenzuschlag
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- BGH: Längere Wortfolgen sind mangels Unterscheidungskraft regelmäßig nicht als Marke eintragbar
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- BPatG: Zeichenfolge CoolMix ist mangels Unterscheidungskraft nicht als Marke für Speisen und Getränke eintragbar
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- LG Nürnberg-Fürth: Keine Kennzeichenrechtsverletzung durch Verwendung der Zeichenfolge "Storch Heinar"
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- BGH: Zur Eintragungsfähigkeit eines Marlene-Dietrich-Bildnisses als Bildmarke
Geschrieben von Rechtsanwalt Marcus Beckmann am
- BGH: Haftung für suchmaschinenoptimierte Texte, wenn die von Google vorgenommenen Verknüpfungen der Begriffe ausgenutzt werden - POWER BALL
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- BPatG: Zeichenfolge Dynamic gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG nicht als Marke eintragbar
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- BGH: Hersteller eines Computerspiels kann die Nutzung von der Zuweisung einer individuellen Online-Kennung abhängig machen und einen Weiterverkauf der Kennung verbieten - Half-Life 2
Geschrieben von Rechtsanwalt Marcus Beckmann am
- OLG Düsseldorf: Werbung mit einem durchgestrichenem statt-Preis keine wettbewerbswidrige Irreführung
Geschrieben von Rechtsanwalt Marcus Beckmann am
- Abmahngefahr: Verwendung der 40 Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung ohne zusätzlich vertragliche Regelung
Geschrieben von Rechtsanwalt Marcus Beckmann am