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OLG Düsseldorf: Keine Geschmacksmusterverletzung aber wettbewerbswidrige Nachahmung des Apple iPads durch Samsung Galaxy Tab 10.1 und Galaxy Tab 8.9

OLG Düsseldorg
Urteile vom 31.01.2012
I 20 U 175/11
I 20 U 126/11


Das OLG Düsseldorf hat im einstweiligen Verfügungsverfahren Samsung den Vertrieb der Tablet-PCs Samsung „Galaxy Tab 10.1“ und „Galaxy Tab 8.9“ in Deutschland untersagt.

Eine Verletzung des Apple-Geschmacksmusters hat das Gericht allerdings verneint. Aus der Pressemitteilung des OLG Düsseldorf

"Jedoch sei der Schutzbereich des Apple-Geschmacksmusters eingeschränkt. So weise eine ältere US-Patentanmeldung, das sogenannte „Ozolins-Design“, das von einem anderen Unternehmen für einen Flachbildschirm beantragt worden sei, bereits einen rahmenlosen Flachbildschirm auf. Im Übrigen unterscheide sich das „Galaxy Tab 10.1“ ausreichend deutlich von dem von Apple angemeldeten Geschmacksmuster. So bestehe das angemeldete Geschmacksmuster ästhetisch wahrnehmbar aus zwei Bauteilen, einer Schale und einer sie abdeckenden Frontseite. Das „Galaxy Tab 10.1“ sei hingegen dreiteilig aufgebaut, es bestehe aus einer Vorderseite, einer Rückseite und aus einem verklammernden Rahmen."

Nach Ansicht des OLG Düsseldorf liegt jedoch eine unlautere Nachahmung im Sinne von § 4 Nr. 9 b UWG vor, da Samsung - so die Pressemitteilung des OLG Düsseldorf - "das herausragende Ansehen und den Prestigewert des iPads unlauter" ausnutze. Eine durchaus angreifbare Rechtsansicht.

Über das Nachfolgemodel "Galaxy Tab 10.1 N" wurde in diesen Verfahren nicht entschieden.

Die vollständige Pressemitteilung des OLG Düsseldorf finden Sie hier.
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BGH: Wortfolge "Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V." ist freihaltebedürftig und kann nicht als Marke eingetragen werden

BGH
Beschluss vom 17.08.2011
I ZB 70/10
Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 2

Leitsätze des BGH:


a) Für das Vorliegen des Schutzhindernisses nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG kommt es nicht darauf an, ob der Anmelder bereits über ein Namens- oder Kennzeichenrecht verfügt, mit dem er Dritte von der Verwendung einer der Marke entsprechenden Angabe im Zusammenhang mit den beanspruchten
Waren und Dienstleistungen ausschließen kann.

b) Die Bezeichnung "Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V." ist unter anderem für die Waren und Dienstleistungen "Druckereierzeugnisse, betriebswirtschaftliche Beratung, Marketing und finanzielle Beratung" freihaltebedürftig.

BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 70/10 - Bundespatentgericht

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

Freiburger Max-Planck-Institut für Strafrecht: Verzicht auf flächendeckende anlasslose Vorratsdatenspeicherung führt zu keinen Schutzlücken

Nach einer Studie des Freiburger Max-Planck-Instituts für Strafrecht würde der Verzicht auf die geplante flächendeckende anlasslose Vorratsdatenspeicherung nicht zu Schutzlücken führen.

Die flächendeckende anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist nach richtiger Ansicht zudem verfassungswidrig, da jeder Internetnutzer pauschal kriminalisiert wird (siehe auch BVerfG, Urteil vom 02.03.2010 -- 1 BvR 256/08 - - 1 BvR 263/08 - - 1 BvR 586/08 -Vorratsdatenspeicherung).
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Google ändert Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen zum 01.03.2012

Google ändert zu, 01.03.2012 die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung. Die neuen Regelungen können bereits jetzt eingesehen werden:

Neue Datenschutzerklärung
Neue Nutzungsbedingungen
Kurze Einführung zu den Änderungen von Google
Google-FAQ zu den Änderungen

LG Köln: Eigenes Gütesiegel, das nicht von unabhängigen Dritten stammt und auf Kundenbewertungen beruht, ist wettbewerbswidrig

LG Köln
Urteil vom 05.01.2012
31 O 491/11
Gütesiegel der Touristik
reisen.de


Das LG Köln hat entschieden, dass ein eigenes Gütesiegel eines Anbieters, welches nicht von unabhängigen Dritten stammt und lediglich auf Kundenbewertungen beruht, wettbewerbswidrig ist. Im vorliegenden Rechtsstreit ging es um das "Gütesiegel der Touristik" des Reiseanbieters reisen.de .

Aus den Entscheidungsgründen:

" Die Angabe „Gütesiegel der Touristik“ in den Anträgen zu I.3.a) und b) erweckt den unzutreffenden Eindruck, dass es sich um ein Gütesiegel eines Verbandes oder einer anderen offiziellen Stelle handele. Die Verwendung des bestimmten Artikels „der“ im Zusammenhang mit einem Substantiv, das wie „Touristik“ eine Branche beschreibt, verbindet der Verkehr in diesem Zusammenhang mit der Vergabe des Siegels durch offizielle Vertreter der Branche, etwa eines Branchenverbandes. Aber auch wer erkennt, dass es sich lediglich um eine Durchschnittsnote aus Gästebewertungen handelt, wird zumindest erwarten, dass es sich um eines Bewertung eines Portals der Touristikbranche, nicht nur eines einzelnen Unternehmens handelt."

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

BGH: Keine Anscheinsbeweis zu Lasten des Kunden in Skimming-Fällen - Bank muss ggf. Einsatz der Originalkarte beweisen

BGH
Urteil vom 29.11.2011
XI ZR 370/10
Skimming


Der BGH hat entschieden, dass in Skimming-Fällen kein Anscheinsbeweis zu Lasten der Kunden gilt. Vielmehr muss bei derartigen atypischen Geschehensabläufen die Bank ggf. beweisen, dass die Abhebung unter Einsatz der Originalkarte erfolgte.

Aus der Pressemitteilung des BGH:

"Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Senatsurteil vom 5. Oktober 2004 – XI ZR 210/03, BGHZ 160, 308, 314 f.; Senatsbeschluss vom 6. Juli 2010 – XI ZR 224/09, WM 2011, 924 Rn. 10) in Fällen, in denen an Geldausgabeautomaten unter Verwendung der zutreffenden Geheimzahl Geld abgehoben wurde, der Beweis des ersten Anscheins dafür sprechen, dass entweder der Karteninhaber die Abhebungen selbst vorgenommen hat oder – was hier nach der Feststellung des Berufungsgerichts allein in Betracht kam – dass ein Dritter nach der Entwendung der Karte von der Geheimnummer nur wegen ihrer Verwahrung gemeinsam mit der Karte Kenntnis erlangen konnte. Das setzt aber voraus, dass bei der missbräuchlichen Abhebung die Originalkarte eingesetzt worden ist, da bei Abhebung mithilfe einer ohne Kenntnis des Inhabers gefertigten Kartenkopie (z.B. durch Skimming) kein typischer Geschehensablauf dafür spricht, Originalkarte und Geheimzahl seien gemeinsam aufbewahrt worden. Den Einsatz der Originalkarte hat dabei die Schadensersatz begehrende Bank zu beweisen."

Die vollständige Pressemitteilung des BGH finden Sie hier:



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LG Düsseldorf: Kunde ist nicht an DSL-Vertrag gebunden, wenn die bestellte Bandbreite eines DSL-Anschlusses nicht möglich ist - unzlässige Klausel in Vodafone-AGB

LG Düsseldorf
Urteil vom 28.12.2011
12 O 501/10
nicht rechtskräftig


Das LG Düsseldorf hat völlig zu Recht entschieden, dass der Besteller eines DSL Kunde nicht an den DSL-Vertrag gebunden ist, wenn die bestellte Bandbreite eines DSL-Anschlusses nicht möglich ist. Der Verbaucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen eine entsprechende Klausel in den Vodafone-AGB geklagt. Das LG Düsseldorf bejaht völlig zu Recht eine unangemessene Benachteiligung des Kunden, da dieser nicht die gewünschte sondern eine minderwertige Leistung erhält.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

BGH: Angabe eines Postfachs in der Widerrufsbelehrung nach altem Recht zulässig - ACHTUNG: Nach aktueller Rechtslage reicht dies nicht !

BGH
Urteil vom 25.01.2012
VIII ZR 95/11
Postfach in der Widerrufsbelehrung


Der BGH hat entschieden, dass es nach alter Rechtslage ausreichend war, in der Widerrusfbelehrung bei Fernabsatzgeschäften ein Postfach anstelle einer ladungsfähigen Anschrift (Name, Straße, PLZ und Ort) anzugeben.

Leider kann die Pressemitteilung des BGH dahingehend missverstanden werden, dass dies auch noch nach aktueller Rechtslage so ist. Dies ist aber nicht der Fall, auch wenn die Entscheidung auf zahlreichen juristischen Seiten im Internet fälschlicherweise auf die aktuelle Rechtslage übertragen wird.

In § 360 Abs. 1 Ziff. 3 BGB ist nach aktueller Rechtslage zwingend vorgeschrieben, dass eine ladungsfähige Anschrift anzugeben ist. Ein Postfach genügt diesen Anforderungen nicht.

Shopbetreiber oder sonstigen Anbietern von Waren oder Dienstleistungen im Rahmen von Fernabsatzgeschäften ist es daher nicht gestattet, in der Widerrufsbelehrung lediglich ein Postfach anzugeben.


Die Pressemitteilung des BGH finden Sie hier:


"BGH: Angabe eines Postfachs in der Widerrufsbelehrung nach altem Recht zulässig - ACHTUNG: Nach aktueller Rechtslage reicht dies nicht !" vollständig lesen

Neuer Beitrag in der Internet World Business Heft 2/12: Rückgabe ausgeschlossen - Auch über ein nicht bestehendes Widerrufsrecht muss belehrt werden

Rechtsanwalt Marcus Beckmann kommentiert und erläutert in dem Beitrag ""Rückgabe ausgeschlossen - Auch über ein nicht bestehendes Widerrufsrecht muss belehrt werden" in der Internet World Business (Heft 2/2012) die Auswirkungen des Urteils des BGH vom 09.06. 2011- I ZR 17/10 für Shopbetreiber und sonstige Anbieter von Waren und Dienstleistungen per Fernabsatz. Der BGH hat entschieden, dass auch über das Nichtbestehen eines Widerrufsrechts belehrt werden muss, wenn einer der gesetzlichen Ausnahmetatbestände vorliegt. Auch die gängigen Ausnahmetatbestände werden in dem Beitrag von Rechtsanwalt Beckmann erläutert.

LG Lübeck: Wettbewerbswidrige Bezeichnung und Verpackung für ein Fruchtsaftgetränk "Kirsche - rote Traube", wenn diese Früchte nur 25% des Inhalts ausmachen

LG Lübeck
Urteil vom 17.01.2012
11 O 69/11


Das LG Lübeck hat entschieden, dass die Verpackung und die Bezeichnung für ein Fruchtgetränk "Kirsche - rote Traube" irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn diese Früchte nur 25% des Inhalts ausmachen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Aus der Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv):

"Beim Anblick der Verpackung von „Fruit 2 Day, Kirsche – rote Traube“ bekamen die Verbraucher nach Auffassung des vzbv den Eindruck, dass im Produkt überwiegend Kirschen und Trauben enthalten seien. Nicht nur der Name wies auf diese Früchte hin, auch auf der Verpackung waren Kirschen und Trauben abgebildet. Tatsächlich machen diese Zutaten nur 25 Prozent des Inhalts aus.

Diese Irreführung konnte auch das abgebildete Sternchen hinter „rote Trauben“ nicht ausräumen; denn die Zuordnung wurde dem Verbraucher schwer gemacht. Auf der Rückseite der Verpackung war das Sternchen anders gestaltet als auf der Vorderseite."


Die Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes finden Sie hier:

KG Berlin: Fehlen von Handelsregisterangaben und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Impressum ist wettbewerbswidrig

KG Berlin
Urteil vom 06.12.2011
5 U 144/10


Das Kammgericht Berlin hat entschieden, dass das Fehlen von Handelsregisterangaben und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Impressum wettbewerbswidrig und keine wettbewerbsrechtliche Bagatelle ist. Die Entscheidung steht (leider) in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben. Die gegenteilige Entscheidung des LG Berlin - 31.08.2010 - 103 O 34/10 ist somit hinfällig.

BGH: Anspruch auf Erfindervergütung bei auf Diensterfindung zurückgehendes Patent, wenn dies durch Beitrag eines Dritten wirtschaftliche Bedeutung erlangt - Ramipril II

BGH
Urteil vom 22.01.2011
X ZR 35/09
Ramipril II
ArbNErfG § 9

Leitsatz des BGH:

Ein Anspruch auf Erfindervergütung kommt auch dann in Betracht, wenn bei der Verwertung eines auf eine gemeldete Diensterfindung zurückgehenden Patents ein Element wirtschaftliche Bedeutung erlangt, das aufgrund des Beitrags einer weiteren Person der Patentanmeldung hinzugefügt worden ist und nicht bereits Gegenstand der Erfindungsmeldung war.

BGH, Urteil vom 22. November 2011 - X ZR 35/09 - OLG Frankfurt/Main - LG Frankfurt/Main

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

VG Düsseldorf: DeNIC ist nicht verpflichtet, Domains rechtswidriger Glücksspielanbieter zu löschen

VG Düsseldorf
Urteil vom 29.11.2011
27 K 458/10
GlüstV § 9 Abs 1 TMG § 8 TMG § 10


Das VG Düsseldorf hat zur Recht entschieden, dass die DeNIC nicht verpflichtet ist, Domains rechtswidriger Glücksspielanbieter zu löschen.

Leitsatz des VG Düsseldorf:
Die DeNIC eG kann nach dem Glücksspielstaatsvetrag zur Einschränkung des Zugangs zu Internetinhalten nicht als Störerin (im Sinne des Gefahrenabwehrrechts) in Anspruch genommen werden, wenn sie die Haftungsprivilegierungen des § 8 TMG erfüllt.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

OLG Hamburg: Anonyme Bewertungen in Bewertungsportalen im Internet sind rechtlich nicht zu beanstanden

OLG Hamburg
Urteil vom 18.01.2012
5 U 51/11.
Anonyme Hotelbewertung


Das OLG Hamburg hat völlig zu Recht entschieden, dass Bewertungsportale im Internet rechtlich nicht zu beanstanden sind, auch wenn dort anonyme Bewertungen möglich sind. Im vorliegenden Fall wollte ein Hotelbetreiber generell verhindern, dass das Hotel in einem Hotel-Bewertungsportal bewertet werden kann.

Aus der Pressemitteilung des OLG Hamburg:

"Der zuständige 5. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts hat entschieden, die Abwägung der Interessen der Klägerin gegen jene der Beklagten, der Nutzer des Bewertungsportals sowie der an Hotelbewertungsportalen interessierten Öffentlichkeit ergebe, dass der Klägerin der geltend gemachte umfassende Unterlassungsanspruch nicht zustehe. Die Klägerin sei unzutreffenden und für ihren Hotelbetrieb abträglichen Bewertungen nicht schutzlos ausgeliefert, da sie deren Löschung verlangen und dies ggf. auch gerichtlich durchsetzen könne. Das von der Klägerin begehrte allgemeine Bewertungsverbot führe jedoch dazu, dass das von der Rechtsordnung anerkannte Betreiben einer Hotelbewertungsplattform unmöglich gemacht werden könnte. Das liege nicht im Interesse der Allgemeinheit, die ein schutzwürdiges Interesse an Information auch durch derartige Bewertungsportale besitze. An dem Ergebnis der Interessenabwägung ändere sich nichts dadurch, dass die Beklagte eine im Wesentlichen anonyme Bewertung zulasse. Denn auch anonym abgegebene Meinungsäußerungen stünden unter dem Schutz der Meinungs- und Kommunikationsfreiheit."

Damit sind rechtliche Schritte gegen unangemessene und unwahre Bewertungen nicht ausgeschlossen. Werden unwahre Tatsachen verbreitet, geschieht die Bewertung allein mit Schädigungsabsicht (z.B. durch einen Mitbewerber) oder werden die Grenzen zur Schmähkritik überschritten, so besteht im Einzelfall ein Anspruch auf Löschung der konkreten Bewertung.

Die vollständige Pressemitteilung des OLG Hamburg finden Sie hier:



"OLG Hamburg: Anonyme Bewertungen in Bewertungsportalen im Internet sind rechtlich nicht zu beanstanden" vollständig lesen

BGH: Re-Import nicht verschreibungspflichtiger Medikamente durch Apotheke zulässig, sofern diese Vermittler ist

BGH
Urteil vom 12.01.2012
I ZR 211/10
Europa-Apotheke Budapest


Der BGH hat entschieden, dass der Re-Import nicht verschreibungspflichtiger Medikamente durch eine Apotheke zulässig ist, sofern diese als Vermittler auftritt.

Aus der Pressemitteilung des BGH.

"Insbesondere hat er in Übereinstimmung mit dem OLG einen Verstoß der Beklagten gegen das arzneimittelrechtliche Verbringungsverbot des § 73 Arzneimittelgesetz* verneint. Danach dürfen zulassungspflichtige Arzneimittel nur unter bestimmten Voraussetzungen nach Deutschland eingeführt werden. Insbesondere ist der Versand von Arzneimitteln auch aus dem EU-Ausland an deutsche Endverbraucher nur unter engen Voraussetzungen gestattet, die die hier eingeschaltete Budaster Apotheke nicht erfüllt. Der Bundesgerichtshof hat jedoch einen Versand unmittelbar an Endverbraucher im Streitfall verneint. Auch wenn das von der Beklagten praktizierte Modell so ausgestaltet ist, dass sie den Verkauf der bestellten Arzneimittel durch die Budapester Apotheke lediglich vermittelt und der Kaufvertrag deswegen zwischen dem deutschen Kunden und der Budapester Apotheke zustande kommt, ist die Beklagte arzneimittelrechtlich als Empfängerin anzusehen, die ihrerseits die Medikamente sodann an die Kunden abgibt. Für die arzneimittelrechtliche Beurteilung ist dabei maßgebend, dass in die Abgabe an den Endverbraucher eine inländische Apotheke eingeschaltet ist, die verpflichtet ist, die Qualität, Eignung und Unbedenklichkeit der auf diese Weise abzugebenden Arzneimittel zu prüfen und die Verbraucher bei Bedarf zu beraten. Deswegen ist arzneimittelrechtlich die inländische Apotheke der Beklagten Empfängerin der von der Budapester Apotheke versandten Arzneimittel. Daher hat der Bundesgerichtshof einen Verstoß gegen das Verbringungsverbot des § 73 AMG verneint."

Die vollständige Pressemitteilung des BGH finden Sie hier:


"BGH: Re-Import nicht verschreibungspflichtiger Medikamente durch Apotheke zulässig, sofern diese Vermittler ist" vollständig lesen