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LG Potsdam: Auskunftsanspruch eines Wettbewerbsverein gegen eBay auf Herausgabe von Nutzerdaten

LG Potsdam
Beschluss vom 24.01.2012
51 O 53/11


Das LG Potsdam hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverein einen Auskunftsanspruch gegen eBay (und auch andere Online-Handelsplattformen) auf Herausgabe von Nutzerdaten gemäß § 13 Abs. 1 UKlaG hat, wenn dies zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen erforderlich ist.

Aus den Entscheidungsgründen:

"Der Kläger kann von der Beklagten gemäß § 13 Abs. 1 UKlaG Auskunft verlangen. Danach besteht ein Auskunftsanspruch grundsätzlich dann, wenn der Auskunftsberechtigte schriftlich versichert, dass er die Angaben zur Durchsetzung seiner Ansprüche gemäß § 1 oder Abs. 2 UKlaG benötigt und nicht anderweitig beschafft werden können. Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt."

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

LG Offenburg: Kein Anspruch auf Zahlung von Vergütung für Branchenbucheintrag in Fällen von Branchenbuchabzocke

LG Offenburg
Urteil vom 15.05.2012
1 S 151/11
Branchenbuchabzocke


Das LG Offenburg hat die Klage eines Branchenbuchanbieter auf Zahlung der Vergütung in einem typischen Fall von Branchenbuchabzocke völlig zu Recht abgewiesen.

Aus den Entscheidungsgründen:

"Denn die Kammer kam auf der Grundlage des gesamten Inhalts der mündlichen Verhandlung zu der von begründeten Zweifeln freien Überzeugung, dass die Klägerin ihr zur Täuschung geeignetes Schreiben planmäßig einsetzt, um unter dem Anschein "äußerlich verkehrsgerechten Verhaltens" gezielt die Schädigung des Adressaten zu verfolgen, also die Irrtumserregung nicht die bloße Folge, sondern der Zweck der Versendung des Schreibens ist (BGH NJW 2001, 2187, 2189)."

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

Verbraucherzentrale mahnt Blizzard wegen Diablo III ab - fehlender Hinweis über dauerhaft erforderliche Internetverbindung

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat den Spielehersteller Blizzard im Zusammenhang mit dem Spiel Diablo III abgemahnt. Der vzbv wirft Blizzard vor, dass der Kunde vor dem Kauf und insbesondere auf der Verpackung nicht darüber belehrt wird, dass zum Spielen ein dauerhafter Internetzugang sowie eine Registrierung erforderlich ist.

Die Pressemitteilung des vzbv finden Sie hier:

LG Hamburg: Gebrauchtsoftware-Anbieter software-billiger.de erwirkt einstweilige Verfügung gegen Microsoft wegen Warnung vor angeblich gefälschter Software

LG Hamburg
Beschluss vom 02.04.2012
327 O 141/12
softwarebilliger.de ./. Microsoft

Der Anbieter von Gebrauchtsoftware softwarebilliger.de hat eine einstweilige Verfügung gegen Microsoft erwirkt. Das LG Hamburg hat Microsoft u.a. verboten, in einer Pressemitteilung vor dem "Kauf gefälschter Software auf www.software-billiger.de" zu warnen. Die Entscheidung zeigt wieder einmal, dass bei der Formulierung von Pressemitteilungen große Vorsicht geboten ist.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

Adidas plant Vertriebsverbot von Adidasprodukten bei eBay und Amazon - rechtliche Zulässigkeit fraglich

Der Sportartikelhersteller Adidas plant, wie markt intern berichtet, ab 2013 ein Vertriebsverbot von Adidasprodukten bei eBay, Amazon und anderen Online-Marktplätzen. Dem Sportartikelhersteller dürfte es, wie es in solchen Fällen regelmäßig der Fall ist, primär um die Kontrolle des Internetvertriebs und letztlich die Preisgestaltung seiner Produkte gehen.

Es ist fraglich, ob dieses Vorgehen mit der Rechtsprechung des EuGH zu Art. 101 Abs. 3 AEUV vereinbar ist. Der EuGH hat mit Urteil vom 13.10.2011 - C-439/09 - Pierre Fabre Dermo-Cosmétique, wo es allerdings im den Verbot des gesamten Internetvertriebs ging, deutlich gemacht, dass der EuGH Vertriebsverbote nur in engen Ausnahmefällen zulässt und die einschlägigen Vorschriften entsprechend streng auslegt.

BMJ: Gesetzentwurf zur Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage

Das BMJ hat den Referentenentwurf zur Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage vorgelegt. Dieses politisch wie rechtlich hochumstrittene Thema hat nun eine weitere Diskussionsgrundlage erhalten.

Im Entwurf heißt es zum Gestzzweck:
"Durch den Gesetzentwurf soll sichergestellt werden, dass Presseverlage im Online-Bereich nicht schlechtergestellt sind als andere Werkvermittler. Um den Schutz von Presseerzeugnissen im Internet zu verbessern, soll ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage eingeführt werden."

Die geplanten Vorschriften finden Sie hier:
§§ 87f - 87h UrHG

Den Gesetzentwurf nebst Begründung finden Sie hier:
Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Leistungsschutzrecht für Presseverlage - Referentenentwurf der gelpanten §§ 87f Urhg - 87h UrhG

Das UrhG soll durch einen neuen Abschnitt 7 ergänzt werden. Der Referentenentwurf (Stand 13.06.2012) sieht folgende Vorschroft vor:

Abschnitt 7 Schutz des Presseverlegers

§ 87f Presseverleger


(1) Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken
öffentlich zugänglich zu machen. Ist das Presseerzeugnis in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller.

(2) Ein Presseerzeugnis ist die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge im Rahmen einer unter einem Titel auf beliebigen Trägern periodisch veröffentlichten Sammlung, die bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlagstypisch anzusehen ist und die nicht überwiegend der Eigenwerbung dient. Journalistische Beiträge sind insbesondere Artikel und Abbildungen, die der Informationsvermittlung, Meinungsbildung oder Unterhaltung dienen.

§ 87g Übertragbarkeit, Dauer und Schranken des Rechts

(1) Das Recht des Presseverlegers nach § 87f Absatz 1 Satz 1 ist übertragbar. Die §§ 31 und 33 gelten entsprechend.

(2) Das Recht erlischt ein Jahr nach der Veröffentlichung des Presseerzeugnisses.

(3) Das Recht des Pressverlegers kann nicht zum Nachteil des Urhebers oder eines Leistungsschutzberechtigten geltend gemacht werden, dessen Werk oder nach diesem Gesetz geschützter Schutzgegenstand im Presseerzeugnis enthalten ist.

(4) Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen für nicht gewerbliche Zwecke. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 entsprechend.

§ 87h Beteiligungsanspruch des Urhebers

Der Urheber ist an einer Vergütung angemessen zu beteiligen.

Article 29 Data Protection Working Party veröffentlicht Übersicht zum Einsatz von Cookies nach der EU-Cookie-Richtlinie

Die Article 29 Working Party der europäischen Datenschutzbeauftragten hat eine Übersicht zum Einsatz von Cookies nach der EU-Cookie-Richtlinie veröffentlicht. Die Richtlinie wurde trotz Ablauf der Umsetzungsfrist bislang nicht in deutsches Recht umgesetzt, ist aber nach Ansicht zahlreicher Datenschützer dennoch unmittelbar anzuwenden.

BGH: Wann ist ein Fahrzeug ein neuer Personenkraftwagen im Sinne von § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV ?

BGH
Urteil vom 21.12.2011
I ZR 190/10
Neue Personenkraftwagen
UWG §§ 3, 4 Nr. 11, § 5a Abs. 4; Pkw-EnVKV § 2 Nr. 1

Leitsatz des BGH:

Das Verständnis des Begriffs "neue Personenkraftwagen" in § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV ist an objektivierbaren Umständen auszurichten, aus denen sich ergibt, dass das betreffende Fahrzeug vom Händler alsbald nach dem Erwerb veräußert werden soll. Als objektiver Umstand eignet sich hierfür die Kilometerleistung des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Angebots zum Verkauf. Bietet ein Händler ein Fahrzeug mit einer Laufleistung bis 1.000 Kilometer an, ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass er dieses Fahrzeug zum Zweck des Weiterverkaufs erworben hat.
BGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - I ZR 190/10 - OLG Koblenz - LG Mainz

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

ICANN: Liste mit Bewerbungen für neue Top-Level-Domains veröffentlicht

Die ICANN hat die Liste mit den Bewerbungen für die neuen Top-Level-Domains veröffentlicht. Wir hatten in dem Beitrag "ICANN macht Weg für generische Top-Level-Domains (gTLD´s) frei" über die neuen Top-Level-Domains berichtet.

LG Leipzig: Ordnungsgeld von 75.000 EURO gegen Betreiber von fluege.de für Opt-Out bei zusätzlicher Reiseversicherung

LG Leipzig
Beschluss vom 30.05.2012
02 HK O 1900/09
nicht rechtskräfitg


Das Landgericht Leipzig hat gegen den Betreiber des Reisebuchungsportals www.fluege.de ein Ordnungsgeld in Höhe vom 75.000 EURO verhängt, nachdem dieser weiterhin gegen einen rechtkräftigen und vom BGH bestätigten (BGH, Beschluss vom 17.08.2011 - I ZR 168/10) Unterlassungstitel verstoßen hatte. In dem Ordnungsmittelverfahren geht es um die Praxis des Reiseportals eine Reiseversicherung als Nebenleistung anzubieten, die der Kunde während des Bestellvorgangs aktiv abwählen muss, sofern er diese nicht wünscht. Ein derartiges Opt-Out für eine Nebenleistung ist, wie der BGH bestätigt hatte, wettbewerbswidrig. Vielmehr muss eine derartige Nebenleistung per Opt-In vom Kunden aktiv ausgewählt werden.

Die Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale finden Sie hier:

BGH: Zur Erstattung zusätzlicher Patentanwaltskosten bei der Abwehr unberechtigter Abmahnungen

BGH
Urteil vom 21.12.2011
Kosten des Patentanwalts III
BGB §§ 677, 683 Satz 1, § 670; MarkenG § 140 Abs. 1

Leitsätz des BGH:


a) Zu den Kennzeichenstreitsachen im Sinne des § 140 Abs. 1 MarkenG zählen auch Verfahren der einstweiligen Verfügung, durch die ein Anspruch aus einem der im Markengesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird.

b) Hat neben einem Rechtsanwalt auch ein Patentanwalt an der Abwehr einer unbe-rechtigten Schutzrechtsverwarnung mitgewirkt, kann die Erstattung der durch die Mitwirkung des Patentanwalts entstandenen Kosten nach §§ 677, 683 Satz 1, § 670 BGB nur beansprucht werden, wenn der Anspruchsteller darlegt und nachweist, dass die Mitwirkung des Patentanwalts erforderlich war. Diese Voraussetzung ist in der Regel allenfalls dann erfüllt, wenn der Patentanwalt dabei Aufgaben übernommen hat, die - wie etwa Recherchen zum Registerstand oder zur Benutzungslage - zum typischen Arbeitsgebiet eines Patentanwalts gehören.

c) Die Notwendigkeit der außergerichtlichen Mitwirkung eines Patentanwalts neben einem Rechtsanwalt kann nicht im Wege einer typisierenden Betrachtungsweise für komplexe oder bedeutsame Angelegenheiten generell bejaht werden.

BGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - I ZR 196/10 - OLG Nürnberg - LG Nürnberg-Fürth

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

OLG Celle: Kein urheberrechtlicher Schutz für Webseiten die nur einer handwerklich ordnungsgemäßen Leistung entsprechen

OLG Celle
Beschluss vom 08.03.2012
13 W 17/12


Das OLG Celle hat sich in dieser Entscheidung mit dem urheberrechtlichen Schutz von Webseiten befasst. Grundsätzlich können diese urheberrechtlich geschützt sein. Voraussetzung dafür ist, dass Schöpfungshöhe erreicht wird. Es genügt jedoch nicht, wenn die Webseite einer normalen handwerklichen Leistung entspricht. Vielmehr muss die Webseite eine besondere Originalität aufweisen.

Aus den Entscheidungsgründen:

"Es ist allgemein anerkannt, dass der Gestaltung von Webseiten unabhängig von der Digitalisierung ihres Inhalts ein Urheberrechtsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG zukommen kann, sofern die Gestaltung die gemäß § 2 Abs. 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe erreicht (OLG Frankfurt, Urteil vom 22. März 2005 - 11 U 64/2004, juris Rn. 23 OLG Rostock, Urteil vom 27. Juni 2007 - 2 W 12/07, juris Rn. 10, m. w. N.). Daran fehlt es hier. Die Gestaltung der Internetseite geht nicht über das hinaus, was bei ordnungsgemäßer Erstellung eines Werbeauftritts im Internet handwerklich zu leisten ist. Weder die Farbauswahl oder -kombination, noch die Anordnung der Bilder und Grafiken verleihen der Gestaltung eine Originalität, die es als gerechtfertigt erscheinen lassen würde, die Gestaltung zu monopolisieren. Der urheberrechtliche Schutz ergibt sich im vorliegenden Fall auch nicht aus der Verwendung der Sprache (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG). Es handelt sich um eine sachliche Information zu Belangen der örtlichen Gemeinschaft. Die verwendete Alltagssprache bietet keine Besonderheiten."



Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier bei JurPC:

"451 Unavailable For Legal Reasons" als neuer HTTP-Status-Code ?

Wie golem.de berichtet, gibt es einen Vorschlag des Google-Mitarbeiters Tim Bray einen neuen HTTP-Status-Code 451 für den Fall zu etablieren, dass es dem Server aus rechtlichen Gründen nicht gestattet ist, die angeforderte Internetseite bzw. Daten zur Verfügung zu stellen.

LG Heidelberg: Wettbewerbswidriges Abwerben von Mitarbeitern bei XING, Facebook & Co. - Volltext der Entscheidung liegt vor

LG Heidelberg
Urteil vom 23.05.2012
1 S 58/11


Die Entscheidung des LG Heidelberg zum wettbewerbswidrigen Abwerben von Mitarbeitern bei XING, Facebook & Co. liegt nunmehr im Volltext vor. Wir hatten bereits darüber berichtet.

Den Volltext finden Sie hier:

"LG Heidelberg: Wettbewerbswidriges Abwerben von Mitarbeitern bei XING, Facebook & Co. - Volltext der Entscheidung liegt vor" vollständig lesen