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LG Hamburg - Papst Benedikt XVI. gegen Titanic - mündliche Verhandlung fällt aus - Verfügungsantrag wurde zurückgenommen

Wie der Mediendienst Kress berichtet, findet die mündliche Verhandlung in dem Rechtsstreit zwischen Papst Benedikt XVI. und dem Satiremagazin Titanic nicht statt. Wir hatten in dem Beitrag "Papst stoppt Titanic - LG Hamburg erlässt einstweilige Verfügung gegen Satire-Magazin" über das Verfahren berichtet. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügen wurde zurückgenommen.

Gesetzentwurf Leistungsschutzrecht für Presseverleger Stand 27.08.2012 - LSR

Der neue Gesetzentwurf zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger mit Stand vom 27.08.2012 liegt inzwischen vor:

Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes - Stand 27.08.2012

Nach dem neuen Entwurf treffen die neuen Regelungen nunmehr Anbieter von Suchmaschinen und (neu) gewerbliche Anbieter von Diensten, die Inhalte entsprechend aufbereiten.

LG Berlin verbietet erneute Ausstrahlung von Frauentausch-Folge - RTL II

LG Berlin
Urteil vom 26.07.2012
27 O 14/12
RTL II Frauentausch


Das LG Berlin hat der Produktionsfirma der RTL II-Doku-Serie Frauentausch die erneute Ausstrahlung und weitere Verbreitung einer Folge untersagt. Geklagt hatte eine Teilnehmerin. Diese hatte zwar vertraglich die Zustimmung erteilt, wurde aber in der fraglichen Folge durch die Nachbearbeitung und Inszenierung seitens der Produktionsfirma gezielt lächerliche gemacht. Das Gericht sah darin eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Schadensersatz für die Ausstrahlung der Folge gewährte das Gericht aufgrund der vorab erteilten Zustimmung jedoch nicht.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

BGH: Fluggäste müssen auf Anschlussflug mitgenommen werden, auch wenn Gepäck erst später transportiert werden kann

BGH
Urteil vom 28.08.2012
X ZR 128/11


Der BGH hat entschieden, dass Fluggäste auf einem Anschlussflug mitgenommen werden, auch wenn das Gepäck erst später transportiert werden kann.

Die Pressemitteilung des BGH finden Sie hier:




"BGH: Fluggäste müssen auf Anschlussflug mitgenommen werden, auch wenn Gepäck erst später transportiert werden kann" vollständig lesen

AG Winsen: Widerrufsfrist beginnt nicht mit Abgabe des Pakets beim Nachbarn

AG Winsen (Luhe)
Urteil vom 28.06.2012
22 C 1812/11


Das AG Winsen hat entschieden, dass die 14-tägige Widerrufsfrist bei Fernabsatzgeschäften nicht bereits mit der Abgabe des Pakets beim Nachbarn beginnt. Vielmehr ist erforderlich, dass der Kunde das Paket erhält. Etwaige Verzögerungen gehen - so die Ansicht des Gerichts - zu Lasten des Versenders.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

vzbv mahnt Facebook wegen App-Center und Weitergabe von Nutzerdaten an App-Entwickler ab

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Facebook wegen der Weitergabe von Nutzerdaten im Zusammenhang mit dem App-Center abgemahnt. So werden u.a. Daten an App-Entwickler weitergegeben, ohne dass der Nutzer hierüber ausreichend belehrt wird.

Die vollständige Pressemitteilung des vzbv finden Sie hier:

BGH: Überhöhte Stornokosten und zu niedrige Rückkaufwerte bei Kapitallebensversicherungen und in Rentenversicherungsverträgen - Volltext liegt vor

BGH
Urteil vom 25.07.2012
IV ZR 201/10
BGB § 307; VVG a.F. §§ 174, 176


Wir hatten bereits in dem Beitrag BGH: Unwirksame Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen - Rückkaufwerte - Stornokosten - über die Entscheidung berichtet.

Leitsätze des BGH:

1. Bestimmungen in Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kapitallebensversicherung und die aufgeschobene Rentenversicherung, die vorsehen, dass die Abschlusskosten im Wege des so genannten Zillmerverfahrens mit den ersten Beiträgen des Versicherungsnehmers verrechnet werden, stellen eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers dar und sind daher gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 2 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. Entsprechendes gilt für eine inhaltlich vergleichbare Regelung in der fondsgebundenen Rentenversicherung.

2. Klauseln, die nicht hinreichend deutlich zwischen dem Rückkaufswert gemäß § 176 Abs. 3 VVG a.F. und dem so genannten Stornoabzug in § 176 Abs. 4 VVG a.F. differenzieren, sind wegen Intransparenz gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam.

3. Eine Regelung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kapitallebensversicherung,
die aufgeschobene Rentenversicherung und die fondsgebundene
Rentenversicherung, die vorsieht, dass nach allen Abzügen verbleibende Beträge
unter 10 € nicht erstattet werden, ist wegen unangemessener Benachteiligung des
Versicherungsnehmers unwirksam.


BGH, Urteil vom 25. Juli 2012 - IV ZR 201/10 - OLG Hamburg - LG Hamburg

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:




BGH: Europäische Versandapotheken unterliegen bei Lieferungen nach Deutschland der deutschen Arzneimittelpreisbindung

Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes
Beschluss vom 22. August 2012
GmS-OGB 1/10

Der gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes hat entschieden, dass europäische Versandapotheken bei Lieferungen nach Deutschland der deutschen Arzneimittelpreisbindung unterliegen.

Aus der Pressemitteilung des BGH:

"Der Gemeinsame Senat hat nunmehr entschieden, dass die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage darstellen, ausländische Versandapotheken, die verschreibungspflichtige Arzneimittel im Inland an Endverbraucher abgeben, deutschem Arzneimittelpreisrecht zu unterwerfen. Dies ergibt sich insbesondere aus § 78 Abs. 1 und 2 AMG. Diesem Ergebnis steht weder primäres noch sekundäres Unionsrecht entgegen. Die deutsche Regelung verstößt nicht gegen die Warenverkehrsfreiheit. Es handelt sich nicht um eine Maßnahme gleicher Wirkung im Sinne von Art. 34 AEUV."

Die vollständige Pressemitteilung des BGH finden Sie hier:




"BGH: Europäische Versandapotheken unterliegen bei Lieferungen nach Deutschland der deutschen Arzneimittelpreisbindung" vollständig lesen

KG Berlin: Admic-C haftet nicht als Störer für Email-Spam der über Domain verschickt wird

KG Berlin
Urteil vom 03.07.2012
5 U 15/12


Das KG Berlin hat entschieden, dass der Admin-C einer Domain im Regelfall nicht nach den Grundsätzen der Störerhaftung für Email-Spam, der über Domain verschickt wird, haftet. Dies soll nach Ansicht des KG Berlin auch dann gelten, wenn der Spam-Versand auch nach Inkenntnissetzung weiter fortgesetzt wird. Gerade dies lässt sich mit guten Gründen auch anders sehen, hat doch der Admin-C regelmäßig die Möglichkeit, die weiteren Rechtsverletzungen zu stoppen. Insofern sprechen die besseren Gründe dafür, dass der Admin-C ab Kenntniserlangung als Störer haftet.

Aus den Entscheidungsgründen:

"Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist der Antragsgegner aber auch nicht Störer, und zwar auch nicht im Hinblick auf die zweite und dritte E-Mail, welche der Abmahnung zeitlich nachfolgten.
[...]
Denn vorliegend geht das zu unterbindende Unrecht weder von der Domain als solcher aus (z.B. wegen Namensrechtsverletzung, vgl. etwa BGH GRUR 2012, 304, Tz. 50 - Basler Haar-Kosmetik), noch von dem Inhalt des mit der Domain aufrufbaren Internetauftritts (z.B. wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung, vgl. etwa KG [10. Zs.] MMR 2006, 392 f). Es ist mit anderen Worten ein nicht mit dem Unrechtsgehalt in Zusammenhang stehender Umstand, ob die Absenderanschrift der unerbetenen Werbe-E-Mail als Schlussbestandteil eine solche Domain enthält, für die (zufälligerweise) der Antragsgegner als Admin-C fungiert, oder aber irgendeine andere Domain wie beispielsweise “gmx.de", "web.de", "t-online.de" oder "berlin.de", deren sämtliche administrativen Ansprechpartner augenscheinlich gleichfalls nicht wegen unerbetener E-Mail-Werbung in der hier in Rede stehenden Fallkonstellation als Störer (auch nicht nach vorangegangener Inkenntnissetzung) in Anspruch genommen werden könnten."


Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

OLG Hamm: "ENERGY & VODKA" unzulässige Bezeichnung für Mischgetränk aus Vodka und Limonade - Verstoß gegen Health-Claims-VO

OLG Hamm
Urteil vom 10.07.2012
I-4 U 38/12


Das OLG Hamm hat entschieden, das ein Mischgetränk aus Vodka und koffeinhaltiger Limonade nicht mit "ENERGY + VODKA" bezeichnet werden darf, da das Wort "ENERGY" eine nach der Health-Claims-VO unzulässige nährwert- und gesundheitsbezogene Angabe ist.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: