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BGH entscheidet über Ansprüche wegen der Verletzung der abgelaufenen MPEG2-Patente

BGH
Urteil vom 21. August 2012
X ZR 33/10



Der BGH hat über diverse Ansprüche wegen der Verletzung der abgelaufenen MPEG2-Videokodierungspatente entschieden. Die Einzelheiten finden Sie in der Pressemitteilung des BGH:



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Apple: Rabattierte iTunes-Karten nicht mehr für eBooks - Verstoß gegen Buchpreisbindung

Auf eine Abmahnung des Preisbindungstreuhänders hin können nach einer Meldung des Portals ifun.de rabattierte iTunes-Karten nicht mehr für eBooks verwendet werden. Der Buchhandel sah darin eine Umgehung der Buchpreisbindung.

OLG Köln: Vorzeitige Beendigung einer Treuepunkteaktion ist eine wettbewerbswidrige Irreführung sofern die Teilnahmebedingungen dies nicht vorsehen

OLG Köln
Urteil vom 10.08.2012
6 U 27/12
Treuepunkte


Das OLG Köln hat entschieden, dass der vorzeitige Abbruch einer Rabattaktion wettbewerbswidrig ist, sofern entsprechender kein Hinweis in den Teilnahmebedingungen erfolgt. Eine Supermarktkette hatte eine Treuepunkteaktion gestartet. Bei erreichen einer bestimmten Anzahl an Treuepunkten konnten die Teilnehmer ein Messerset erwerben. Das ausgelobte Messerset war nach einiger Zeit nicht mehr lieferbar, so dass die Supermarktkette die Aktion abbrach.

Aus den Entscheidungsgründen:

" Allerdings wäre der - hier nicht erhobene - Vorwurf einer Irreführung über die angemessene Bevorratung aus § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG nicht bei jedem Lieferausfall, sondern nur dann begründet, wenn die Ware nicht in angemessener Menge zur Befriedigung der zu erwartenden Nachfrage vorgehalten worden wäre, wobei dem Unternehmer insoweit ein Beurteilungsspielraum einzuräumen wäre (vgl. Bornkamm a.a.O. § 5 Rz 8.11).
[...]
Die Beklagte hätte - wie sich aus den von ihr selbst vorgelegten Zahlen ergibt - für das besonders attraktive Angebot mit einer Gesamtnachfrage in der Größenordnung von nach ihren Angaben hochgerechnet bis zu 4,5 Mio. Stück rechnen müssen, die sie im Mai 2011 zur Verkürzung der Aktion veranlasst hat."


Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

Verbraucherzentrale mahnt rechtswidrige AGB und Nutzungsbedingungen der App-Stores von Apple, Google, Microsoft & Co. ab

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) weist in einer Pressemitteilung auf rechtswidrige Klauseln in den AGB und Nutzungenbedingungen der App-Stores von Apple, Google, Microsoft & Co. hin. Der vzbv hat nach eigenen Angaben 10 Abmahnungen versandt und die Betreiber zur Unterlassung aufgefordert.

BGH legt Fragen zur (Schleich-)Werbung im redaktionellen Umfeld in Zeitschriften und Zeitungen dem EuGH zur Entscheidung vor

BGH
Beschluss vom 19.07.2012
I ZR 2/11
GOOD NEWS
Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken Art. 7 Abs. 2, Nr. 11 Anhang I zu Art. 5 Abs. 5 in Verbindung mit Art. 4 und Art. 3 Abs. 5; UWG §§ 3, 4 Nr. 11; LPresseG BW § 10


Der BGH legt Fragen zur (Schleich-)Werbung im redaktionellen Umfeld in Zeitschriften und Zeitungen dem EuGH zur Entscheidung vor.

Leitsatz des Beschlusses:


Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG und 2002/65/EG des Europäi-schen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. EG Nr. L 149 vom 11. Juni 2005, S. 22) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Stehen Art. 7 Abs. 2 und Nr. 11 des Anhangs I zu Art. 5 Abs. 5 in Verbindung mit Art. 4 und Art. 3 Abs. 5 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken der Anwendung einer nationalen Vorschrift (hier: § 10 Landespressegesetz Baden-Württemberg) entgegen, die neben dem Schutz der Verbraucher vor Irreführungen auch dem Schutz der Unabhängigkeit der Presse dient und die im Gegensatz zu Art. 7 Abs. 2 und Nr. 11 des Anhangs I zu Art. 5 Abs. 5 der Richtlinie jede entgeltliche Veröffentlichung unabhängig von dem
damit verfolgten Zweck verbietet, wenn die Veröffentlichung nicht durch die Verwendung des Begriffs "Anzeige" kenntlich gemacht wird, es sei denn, schon durch die Anordnung und Gestaltung der Veröffentlichung ist zu erkennen, dass es sich um eine Anzeige handelt.


BGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - I ZR 2/11 - OLG Stuttgart
LG Stuttgart

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

OLG Köln: Unwirksame Klauseln in AGB des Textilreinigungsverbandes - Reinigung muss Schadensersatz leisten

OLG Köln
Urteil vom 10.08.2012
6 U 5/12


Das OLG Köln hat eine Entscheidung des LG Köln zur Unwirksamkeit zahlreicher Klauseln in den Muster-AGB des Textilreinigungsverbandes bestätigt. Wir hatten in dem Beitrag "LG Köln: Unwirksame Haftungsbeschränkung in Muster-AGB des Textilreinigungsverbandes - Reinigung muss Schäden regelmäßig erstatten" darüber berichtet.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

EuGH: Widerrufsbelehrung per Link auf Webseite ist nicht ausreichend

EuGH
Urteil vom 05.07.2012
C‑49/11
Content Services Ltd ./. Bundesarbeitskammer


Der EuGH hat wenig überraschend und in Einklang mit der deutschen Rechtsprechung entschieden, dass es nicht ausreicht, wenn die Widerrufsbelehrung durch einen in einer Email enthaltenen Link auf eine Webseite erfolgt. Vielmehr muss der Kunde die Widerrufsbelehrung im Volltext erhalten.

Entscheidungstenor:

Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz ist dahin auszulegen, dass eine Geschäftspraxis, nach der die in dieser Bestimmung vorgesehenen Informationen nur über einen Hyperlink auf einer Website des betreffenden Unternehmens zugänglich gemacht werden, nicht den Anforderungen der genannten Bestimmung entspricht, da diese Informationen weder im Sinne von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 97/7 von dem Unternehmen „erteilt“ noch im Sinne derselben Bestimmung vom Verbraucher „erhalten“ werden, und dass eine Website wie die im Ausgangsverfahren fragliche nicht als „dauerhafter Datenträger“ im Sinne von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 97/7 anzusehen ist.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:


BGH: Unzulässiger Vertrag eines Zahnarztes mit einem Dentallabor bei gleichzeitiger Gewinnbeteiligung - Dentallaborleistungen

BGH
Urteil vom 23.12.2012
I ZR 231/10
Dentallaborleistungen
BGB §§ 134, 139, 242 Cd; UWG §§ 3, 4 Nr. 1; MBO-ZÄ § 8 Abs. 5; NordrheinZÄBerufsO §§ 1 Abs. 1 und Abs. 8, 9 Abs. 5

Leitsätze des BGH:


a) Es stellt eine unangemessene unsachliche Einflussnahme auf die zahnärztliche Diagnose- und Therapiefreiheit dar, wenn sich Zahnärzte vertraglich verpflichten, ein von einer GmbH betriebenes Dentallabor mit sämtlichen bei der Behandlung ihrer Patienten anfallenden Dentallaborleistungen zu beauftragen und die Zahnärzte durch eine gesellschaftsrechtliche Konstruktion am Gewinn dieser GmbH partizipieren können.

b) Die auf eine solche unangemessene unsachliche Einflussnahme gerichtete Vertragsbestimmung ist gemäß § 134 BGB in Verbindung mit dem zahnärztlichen Berufsrecht sowie §§ 3, 4 Nr. 1 UWG nichtig.

c) Da das Verbot der unsachlichen Einflussnahme auf die ärztliche Behandlungstätigkeit ver-hindern soll, dass Ärzte und Zahnärzte ihre Pflichten aus dem Behandlungsvertrag und dem Berufsrecht nicht allein im Sinne des Patienteninteresses wahrnehmen, ist es den vom Dentallabor auf Erfüllung der Verpflichtung zur Auftragserteilung in Anspruch genommenen Zahnärzten nicht nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf die Nichtigkeit der entsprechenden Vertragsklausel zu berufen.

BGH, Urteil vom 23. Februar 2012 - I ZR 231/10 - OLG Düsseldorf

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:


LG Düsseldorf

LG Düsseldorf: Nespresso-Kapseln von Drittanbietern dürfen weiterhin verkauft werden - keine Patentverletzung

LG Düsseldorf
Urteile vom 16. August 2012
4b O 81/12 - 4b O 82/12
Nespresso


Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass Nespresso-Kapseln von Drittanbietern weiterhin verkauft (und natürlich auch getrunken) werden dürfen. Das Gericht verneinte eine Patenverletzung.

Aus der Pressemitteilung des LG Düsseldorf:

"Nach Auffassung der Kammer dürfe der Käufer einer Nespresso-Maschine jedoch erwarten, dass er diese nicht lediglich mit den mitgelieferten Original-Kapseln benutzen könne. Da der Käufer durch den Erwerb der patentgeschützten Nespresso-
Maschine berechtigt werde, diese bestimmungsgemäß zu gebrauchen, liege keine Patentverletzung vor, wenn der Käufer Kapseln von anderen Herstellern nutze. Die Kaffeekapsel sei zwar für die Inbetriebnahme der patentgeschützten Nespresso-Maschine unerlässlich, jedoch nicht deren funktionales „Herzstück“. Ebenso wenig verkörpere sie eine besondere Eigenschaft der Erfindung."


Die vollständige Pressemitteilung des LG Düsseldorf finden Sie hier:

Facebook - (Serien-)Abmahnungen wegen Verstoß gegen Impressumspflicht - Social Media und die Anbieterkennzeichnug

Abmahnungen wegen Verstöße gegen die Impressumspflicht nach § 5 TMG sind nicht neu. Dies gilt auch für Social Media-Angebote (siehe z.B. "LG Aschaffenburg: Impressumspflicht bei Facebook, Twitter, Google+ , Xing und Co. - Pflicht zur Anbieterkennzeichnung"). Wir raten unseren Mandanten nicht ohne Grund seit vielen Jahren, ihre Social Media-Angebote mit einer ausreichenden Anbieterkennzeichnung zu versehen. Dies gilt natürlich nicht nur für Facebook, sondern auch für andere Social-Media-Angebote (Twitter, Google+, LinkedIn, Xing & Co.).

Derzeit werden offenbar vermehrt IT-Unternehmen abgemahnt, die eine Facebook-Seite betreiben, ohne die vorgeschriebenen Pflichtangaben vorzuhalten. Die Zeiten für Serienabmahnungen sind zum Glück schwerer geworden (siehe "BGH bestätigt Rechtsprechung des OLG Hamm zu rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen im Wettbewerbsrecht" ), zumal die Serienabmahner immer wieder die gleichen Fehler begehen. Auch bei dieser Abmahnwelle gibt es zahlreiche Ansatzpunkte, mit denen sich der Rechtsmissbrauch der ausgesprochenen Abmahnung begründen lässt.