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BGH: Elektronische Programmführer, Verwertungsgesellschaften und kartellrechtliche Ungleichbehandlung

BGH
Urteil vom 27.03.2012
Elektronischer Programmführer
UrhG § 50; UrhWG § 18; GWB § 20 Abs. 1

Leitsätze des BGH:


a) Die Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Text- und Bildbeiträge, die von Fernsehsendern zur Vorankündigung und Bewerbung ihrer Programme im Internet bereitgestellt werden, durch den Betreiber eines werbefinanzierten elektronischen Programmführers ist nicht als Berichterstattung über Tagesereignisse gemäß § 50 UrhG gerechtfertigt.

b) Der Umstand, dass eine Verwertungsgesellschaft der Aufsicht durch das Patentamt unterliegt (§§ 18 ff. UrhWG), steht der Geltendmachung des Einwands kartellrechtswidriger Ungleichbehandlung durch den von der Verwertungsgesellschaft auf Unterlassung in Anspruch genommenen Werknutzer nicht entgegen.

BGH, Urteil vom 27. März 2012 - KZR 108/10 - OLG Dresden - LG Leipzig

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

BGH: Direkter Anspruch des Urhebers auf angemessene Vergütung nach § 32 Abs. 1 Satz 3 UrhG auch wenn die Verwertung über eine GbR erfolgte

BGH
Urteil vom 23.02.2012
I ZR 6/11
Kommunikationsdesigner
UrhG § 32 Abs. 1 Satz 3

Leitsatz des BGH:

Urheber, die ihre Werke durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts verwerten, deren alleinige Gesellschafter sie sind, können falls die vereinbarte Vergütung nicht angemessen ist in entsprechender Anwendung des § 32 Abs. 1 Satz 3 UrhG von dem Vertragspartner der Gesellschaft die Einwilligung in die Änderung des Vertrages verlangen, um auf diese Weise eine angemessene Vergütung für die Werknutzung zu erreichen.
BGH, Urteil vom 23. Februar 2012 - I ZR 6/11 - OLG Stuttgart - LG Stuttgart

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

BGH: Zur Gesetzlichkeitsfiktion bei Verwendung der fehlerhaften Musterwiderrufsbelehrung nach der BGB-InfoV in Altfällen

BGH
Urteil vom 15.08.2012
VIII ZR 378/11


Aus der Pressemitteilung des BGH:

"Die Widerrufsbelehrung genügt zwar den Anforderungen des in § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB aF* geregelten Deutlichkeitsgebots nicht, weil die Verwendung des Wortes "frühestens" es dem Verbraucher nicht ermöglicht, den Beginn der Widerrufsfrist ohne weiteres zu erkennen. Die Klägerin kann sich für die Wirksamkeit der von ihr verwendeten Widerrufsbelehrung jedoch darauf berufen, dass diese dem Muster der BGB-Informationspflichten-Verordnung entspricht und somit gemäß § 14 Abs. 1 der BGB-Informationspflichten-Verordnung aF** als ordnungsgemäß gilt (Gesetzlichkeitsfiktion). Die in § 14 der BGB-Informationspflichten-Verordnung geregelte Gesetzlichkeitsfiktion wird von der Ermächtigungsgrundlage des Art. 245 Nr. 1 EGBGB aF*** gedeckt und ist wirksam. Denn mit dieser Ermächtigung verfolgte der Gesetzgeber vorrangig den Zweck, die Geschäftspraxis der Unternehmer zu vereinfachen und Rechtssicherheit zu schaffen. Dieser Zweck würde verfehlt, wenn sich der Unternehmer auf die Gesetzlichkeitsfiktion der von ihm verwendeten Musterbelehrung nicht berufen könnte."

Die vollständiger Pressemitteilung des BGH finden Sie hier:


"BGH: Zur Gesetzlichkeitsfiktion bei Verwendung der fehlerhaften Musterwiderrufsbelehrung nach der BGB-InfoV in Altfällen" vollständig lesen

BGH: Urteil gegen Branchenbuch-Abzocke liegt im Volltext vor

BGH
Urteil vom 26.07.2012
VII ZR 262/11
BGB § 305c Abs. 1


Wir hatten über die Entscheidung bereits in dem Beitrag "BGH stoppt Branchenbuchabzocke - Entgeltklausel für Eintrag in Internet-Branchenverzeichnis unwirksam" berichtet.

Leitsatz des BGH:
Wird eine Leistung (hier: Grundeintrag in ein Branchenverzeichnis im Internet) in einer Vielzahl von Fällen unentgeltlich angeboten, so wird eine Entgeltklau-sel, die nach der drucktechnischen Gestaltung des Antragsformulars so unauf-fällig in das Gesamtbild eingefügt ist, dass sie von dem Vertragspartner des Klauselverwenders dort nicht vermutet wird, gemäß § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil.

BGH, Urteil vom 26. Juli 2012 - VII ZR 262/11 - LG Bochum - AG Recklinghausen

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:


BGH macht die Rolle Rückwärts - doch nur eine 1,3 Geschäftsgebühr als Regelgebühr

BGH
Urteil vom 11.07.2012
VIII ZR 323/11
RVG § 14 Abs. 1; RVG-VV Nr. 2300


Nachdem der BGH mehrfach entschieden hatte, dass eine 1,5 Geschäftsgebühr anstelle einer 1,3 Geschäftsgebühr als Regelgebühr verlangt werden kann, (z.B. BGH: Abmahnungen werden teurer - Inrechnungstellung einer 1,5fachen Geschäftsgebühr durch Rechtsanwalt nicht zu beanstanden), hat der BGH diese Rechtsprechung offenbar wieder aufgegeben bzw. ausweislich der Entscheidungsgründe dies (angeblich) so nie gesagt.

Eine Erhöhung der Regelgebühr von 1,3 auf 1,5 (oder mehr) kommt nur in Betracht, wenn die Sache umfangreich oder schwierig war.

Leitsatz des BGH:
Eine Erhöhung der Geschäftsgebühr über die Regelgebühr von 1,3 hinaus kann nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts umfangreich oder schwierig war, und ist deshalb nicht unter dem Gesichtspunkt der Toleranzrechtsprechung bis zu einer Überschreitung von 20 % der gerichtlichen Überprüfung entzogen (Fortführung von BGH, Urteile vom 13. Januar 2011 - IX ZR 110/10, NJW 2011, 1603; vom 8. Mai 2012 - VI ZR 273/11, juris).

BGH, Urteil vom 11. Juli 2012 - VIII ZR 323/11 - LG Memmingen - AG Memmingen

Aus den Entscheidungsgründen:

"Der IX. Zivilsenat hat auf Anfrage mitgeteilt, dass er ebenfalls dieser Auffassung sei und sich aus seinem Urteil vom 13. Januar 2011 (IX ZR 110/10, aaO Rn. 18) nichts anderes ergebe. Der VI. Zivilsenat hat mitgeteilt, dass er im Hinblick auf die Äußerung des IX. Zivilsenats, dessen Entscheidung er sich angeschlossen hatte (Urteil vom 8. Mai 2012 - VI ZR 273/11, juris), keine Bedenken gegen die in Aussicht genommene Entscheidung des VIII. Zivilsenats hat."

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

LG Hamburg: Suche nach einem Werbeslogan für eine Lasik-Operation per Preisausschreiben verstößt gegen Heilmittelwerbegesetz

LG Hamburg
Urteil vom 24.07.2012
406 HKO 101/12
nicht rechtskräftig


Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Suche nach einem Werbeslogan für eine Lasik-Operation gegen § 11 Abs. 1 Nr. 13 Heilmittelwerbegesetz (HWG) verstößt. Nach dieser Vorschrift darf außerhalb der Fachkreise nicht mit Preisausschreiben für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel geworben werden.



BGH: Betreibervergütung und widerlegliche Vermutung - Digitales Druckzentrum

BGH
Urteil vom 09.02.2012
I ZR 43/11
Digitales Druckzentrum
UrhG § 54a Abs. 2 (F: 25.7.1994), § 54c Abs. 1

Leitsatz des BGH:


Soweit Geräte, die nach ihrer Art oder ihrem Typ jedenfalls auch zur Vornahme von Vervielfältigungen zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG (aF) bestimmt sind bzw. benutzt werden, in einer Einrichtung im Sinne von § 54a Abs. 2 UrhG aF bzw. § 54c Abs. 1 UrhG betrieben werden, löst dies die gesetzliche Vermutung aus, dass diese Geräte tatsächlich in einem Umfang zur Vornahme von Vervielfältigungen nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG (aF) verwendet werden, der neben der Vergütungspflicht des Herstellers, Händlers oder Importeurs eine zusätzliche Vergütungspflicht des Betreibers dieser Geräte rechtfertigt. Dabei handelt es sich allerdings um eine widerlegliche Vermutung im Sinne des § 292 ZPO. Sie kann durch den Nachweis entkräftet werden, dass mit diesen Geräten tatsächlich keine oder nur in einem so geingen Umfang Vervielfältigungen zum privaten oder sonstigen eigenen Ge-brauch nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG angefertigt worden sind, dass keine Betreibervergütung geschuldet ist.
BGH, Urteil vom 9. Februar 2012 - I ZR 43/11 - LG Stuttgart - AG Stuttgart

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

LG München: ProSiebenSat1 gegen Save.tv - Online-Videorekorder verletzt Rechte des Sendeunternehmens

LG München
7 O 26557/11


Wie golem.de berichtet hat das LG München entschieden, dass es dem Anbieter des Online-Videorekorder-Dienstes save.tv nicht gestattet ist, seinen Nutzern Zugriff auf die Sender der ProSiebenSat1-Gruppe zu ermöglichen. Das LG München sieht in dem Angebot eine rechtswidrige Verletzung der Rechte des Sendeunternehmens. Das OLG Dresden hatte vor einiger Zeit (Urteil vom 12.07.2011 - 14 U 801/07 - siehe auch BGH, Urteil vom 22.04.2009 - I ZR 175/07 ) noch eine Klage von RTL abgewiesen.

LG Kiel: Werbung mit "Olympia-Rabatt" und "olympischen Preisen" kein Verstoß gegen OlympSchG

LG Kiel
Urteil vom 21.06.2012
15 O 158/11
nicht rechtskräftig


Das LG Kiel hat entschieden, dass die Werbung für Kontaktlinsen und Pflegemittel mit "Olympia-Rabatt" und "olympischen Preisen" keinen Verstoß gegen das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen (OlympSchG) darstellt. Das Gericht wies die Klage des Deutschen Olympischen Sportbundes e.V. (DOSB) auf Zahlung von Abmahnkosten ab. Das Urteil ist keinesfalls ein Freibrief zur Verwendung entsprechender Werbeslogans. Es gibt leider immer wieder Entscheidungen, die das OlympSchG sehr weit auslegen und auch im vorliegenden Fall einen Verstoß bejahen würden.

BGH: Zur Unterscheidungskraft bei Marken die an beschreibende Begriffe angelehnt sind - Keine Verwechslungsgefahr zwischen "pjur" und "pure"

BGH
Urteil vom 09.02.2012
I ZR 100/10
pjur/pure
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2

Leitsatz des BGH:

Ist eine Marke an einen die Waren oder Dienstleistungen beschreibenden Begriff angelehnt und erlangt sie Unterscheidungskraft nur durch von der beschreibenden Angabe abweichende Elemente, ist bei der Prüfung der Ähnlichkeit der Kollisionszeichen nur auf diejenigen Merkmale abzustellen, die der Klagemarke Unterscheidungskraft verleihen. Kommen diese Merkmale im Klang, im Bild oder in der Bedeutung der Klagemarke nicht zum Ausdruck, können sie in dieser Hinsicht (Klang, Bild oder Bedeutung) eine Zeichenähnlichkeit nicht begründen.
BGH, Urteil vom 9. Februar 2012 - I ZR 100/10 - OLG Köln - LG Köln

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: