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LG Frankfurt: XML-Datei ist weder als Sprachwerk noch als Computerprogramm urheberrechtlich geschützt

LG Frankfurt
Urteil vom 08.11.2012
2-03 O 269/12


Das LG Frankfurt hat entschieden, dass eine XML-Datei weder als Sprachwerk noch als Computerprogramm urheberrechtlich geschützt ist. Eine XML-Datei wird - so das Gericht - von einem Computerprogramm generiert, ist aber selbst keines. Auch ein urheberrechtlicher Schutz als Sprachwerk scheitert daran, da eine XML-Datei im Regelfall nicht Ergebnis einer schöpferischen Leistung ist.

Weltuntergang, Markenrecht und Abmahnungen - Veranstalter von Weltuntergangs-Parties werden abgemahnt

Anlässlich des (mal wieder verschobenen) Weltuntergangs am 21.12.2012, hatten zahlreiche Gastronomen Weltuntergangs-Parties veranstaltet. Viele Veranstalter erhielten nun Abmahnungen vom Inhaber der Wortmarke "Weltuntergang" - Registernummer 302012011709. Die Wortmarke wurde in Klasse 43 für folgende Dienstleistungen eingetragen:

"Dienstleistung zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen".

Im Internet tummeln sich bereits zahlreiche rechtliche Stellungnahmen, die zum Teil leider nur schwer mit den allgemeinen markenrechtlichen Grundsätzen zu vereinbaren sind. So ist es durchaus möglich allgemeine Begriffe markenrechtlich schützen zu lassen, soweit diese nicht beschreibend für die jeweils geschützten Waren bzw. Dienstleistungen sind ( klassisches Beispiel sind die Marken des Computerhersteller "Apple" ).

Auch wir halten die zahlreichen Abmahnungen für Abzocke und es sprechen zahlreiche Indizien für rechtsmissbräuchliche und damit unwirksame Abmahnungen. Zudem ist fraglich, ob bei einer Weltuntergangs-Party die Zeichenfolge "Weltuntergang" im Sinne eines Herkunftshinweises oder eben nicht doch rein beschreibend für den Maya-Weltuntergang verstanden wird. Zudem könnte der Abmahner auch über das sehr spärlich gehaltene Diensteistungsverzeichnis stolpern.

Fazit: Ruhe bewahren und juristischen Rat einholen.


LG Frankfurt: Wettbewerbsverstoß durch Verwendung der Begriffe "Premium Rechtsanwälte" und "Premium Fachanwälte" in einem Anwaltssuchportal sowie durch entsprechende Domains

LG Frankfurt
Urteil vom 18.10.2012
2-03 O 24/12

Das LG Frankfurt hat entschieden, dass die Verwendung der Begriffe "Premium Rechtsanwälte" und "Premium Fachanwälte" in einem Anwaltssuchportal wettbewerbswidrig ist. Auch die Nutzung entsprechender Domains ist unzulässig.

LG Braunschweig: Wettbewerbswidriger Verstoß gegen FahrlG durch Führerscheinpauschalpaket auf einer Gutscheinplattform

LG Braunschweig
Urteil vom 08.11.2012
22 O 211/12


Das LG Braunschweig hat entschieden, dass ein wettbewerbswidriger Verstoß gegen § 19 Abs. 1 Ziffer 2 FahrlG vorliegt, wenn eine Fahrschule auf einer Gutscheinplattform für ein Führerscheinpaket zu einem Pauschalpreis wirbt. Nach § 19 Abs. 1 Ziffer 2 FahrlG ist das Entgelt stundenbezogen für eine Fahrstunde im praktischen Unterricht und für die Unterweisung am Fahrzeug zu jeweils 45 Minuten anzugeben. Zudem rügte das Gericht, dass der "Gutschein" nur eine Geltungsdauer von 24 Monate hatte.

Die Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale finden Sie hier:

OLG Köln: Abwertung von Miles & More-Bonusmeilen der Lufthansa durch Erhöhung der Prämienpreise zulässig

OLG Köln
Urteil vom 08.01.2013
15 U 45/12


Das OLG Köln hat entschieden, dass die faktische Abwertung von Miles & More-Bonusmeilen der Lufthansa durch Erhöhung der Prämienpreise mit einer gewissen Vorankündigungszeit zulässig ist. Eine derartige Anpassung stellt - so das Gericht - keine unangemessene Benachteiligung des Kunden da und ist folglich mit den AGB-rechtlichen Vorgaben zu vereinbaren.

Aus der Pressemitteilung des OLG Köln:

"Für diese Prüfung hat der Senat auf die Auswirkungen der Änderung für einen "durchschnittlichen" Teilnehmer am Miles & More-Programm abgestellt, der nach übereinstimmenden Angaben beider Parteien über maximal 12.000 Bonusmeilen verfüge. Ein solcher Kunde werde durch die vorgenommene Änderung nicht wider Treu und Glauben benachteiligt, da für ihn eine Einlösung der Bonusmeilen für (interkontinentale) Business- oder First Class-Flüge auch nach dem bis zum 2.1.2011 geltenden Prämienkatalog nicht ernsthaft in Betracht gekommen sei. Selbst bei isolierter Betrachtung von First- und Business-Class-Flügen sei die Anpassung der Prämienpreise durch die Beklagte um 15 bis 20 % nicht als treuwidrig anzusehen, auch wenn die Inflationsrate in dem Zeitraum von 2004 bis 2010 nach der Darstellung des Klägers bei 12,62 % gelegen habe. Auch sei die von der Beklagten gewählte Vorankündigungsfrist von ca. einem Monat nicht zu beanstanden, da es für einen „durchschnittlichen“ Teilnehmer des Miles & More-Pro­gramms in der Regel innerhalb eines Monats und damit zu den "alten" Konditionen möglich sei, seine Bonusmeilen für einen innerhalb des möglichen Buchungszeitraums liegenden Flug (ggf. sogar für mehrere Flüge) einzusetzen."

Die vollständige Pressemitteilung des OLG Köln finden Sie hier:


BMJ: Bundesregierung hat den Entwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie auf den Weg gebracht

Wie einer Pressemitteilung des BMJ zu entnehmen ist, hat die Bundesregierung den Entwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie auf den Weg gebracht.
RegE: Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung . Siehe zum Thema auch: "Neuer Beitrag in der Internet World Business - "Was die Zukunft bringt" - ein Ausblick auf die anstehenden Gesetzesänderungen im Jahr 2013"

Neuer Beitrag in der Internet World Business - "Was die Zukunft bringt" - ein Ausblick auf die anstehenden Gesetzesänderungen im Jahr 2013

In Ausgabe 26/2012 der Zeitschrift Internet World Business ist ein neuer Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann mit dem Titel "Was die Zukunft bringt - Zahlreiche Gesetzesänderungen für 2013 sind noch in der Schwebe" erschienen. In dem Beitrag gibt Rechtsanwalt Beckmann einen Ausblick auf anstehende Änderungen (Leistungsschutzrecht, EU-Datenschutz-Grundverordnung, Telefonwarteschleife, Verbraucherrechterichtlinie).

OLG Stuttgart: Bezeichnung "Hör- und Tinnitus-Zentrum Heilbronn" irreführend, wenn es sich dabei nach Größe und Bedeutung nicht um ein überdurchschnittliches Geschäft handelt

OLG Stuttgart
Urteil vom 29.11.2012
2 U 64/12


Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass die Bezeichnung "Hör- und Tinnitus-Zentrum Heilbronn" irreführend ist, wenn es sich nach Größe und Bedeutung nicht um ein überdurchschnittliches Geschäft handelt. Die Entscheidung steht in Einklang mit der Rechtsprechung des BGH zur Verwendung des Begriffs "Zentrum" für die Bezeichnung eines Geschäfts (siehe dazu BGH: Bezeichnung "Neurologisch/Vaskuläres Zentrum" ist eine wettbewerbswidrige Irreführung bei einer normalen Praxis ohne überdurchschnittliche Ausstattung - Urteil vom Urteil vom 18.01.2012 - I ZR 104/10 ). Auch der Zusatz "Heilbronn", also einer Ortsangabe, ist - so das Gericht - nicht geeignet den irreführenden Eindruck abzuschwächen.