BPatG: Apple Patent wegen Steve Jobs-Auftritt für nichtig erklärt - Samsung und Motorola erfolgreich
BPatG
Beschluss vo, 26.09.2013
2 Ni 61/11 EP verbunden mit 2 Ni 76/11 EP
Aus der Pressemitteilung des BPatG:
"Am 26. September 2013 hat der 2. Nichtigkeitssenat des Bundespatentgerichts über zwei – miteinander verbundene – Klagen der Motorola Mobility Germany GmbH und der Samsung Electronics GmbH gegen das Europäische Patent 2 059 868 mit dem Titel „Portable Electronic Device for Photo Management“ (in der deutschen Übersetzung: „Tragbares elektronisches Gerät zur Foto-Verwaltung“) der Fa. Apple Inc. entschieden. Das angegriffene Patent wurde sowohl in der erteilten Fassung als auch in der Fassung der acht Hilfsanträge für nichtig erklärt.
[...]
Für die am engsten gefassten Hilfsanträge wurde als Stand der Technik eine als Video festgehaltene Präsentation des iPhone durch den damaligen Apple-CEO Steve Jobs am 9. Januar 2007 herangezogen. Das Streitpatent hatte zwar durch insgesamt sieben beanspruchte Prioritäten einen älteren Zeitrang. Die Klägerinnen konnten aber aufzeigen, dass die älteren Prioritätsanmeldungen die patentierte Erfindung nicht enthalten und dem Streitpatent somit als frühester Zeitrang der 29. Juni 2007 zukommt.
[...]
Gegen die Entscheidung ist die Berufung der Fa. Apple Inc. zum Bundesgerichtshof möglich."
Beschluss vo, 26.09.2013
2 Ni 61/11 EP verbunden mit 2 Ni 76/11 EP
Aus der Pressemitteilung des BPatG:
"Am 26. September 2013 hat der 2. Nichtigkeitssenat des Bundespatentgerichts über zwei – miteinander verbundene – Klagen der Motorola Mobility Germany GmbH und der Samsung Electronics GmbH gegen das Europäische Patent 2 059 868 mit dem Titel „Portable Electronic Device for Photo Management“ (in der deutschen Übersetzung: „Tragbares elektronisches Gerät zur Foto-Verwaltung“) der Fa. Apple Inc. entschieden. Das angegriffene Patent wurde sowohl in der erteilten Fassung als auch in der Fassung der acht Hilfsanträge für nichtig erklärt.
[...]
Für die am engsten gefassten Hilfsanträge wurde als Stand der Technik eine als Video festgehaltene Präsentation des iPhone durch den damaligen Apple-CEO Steve Jobs am 9. Januar 2007 herangezogen. Das Streitpatent hatte zwar durch insgesamt sieben beanspruchte Prioritäten einen älteren Zeitrang. Die Klägerinnen konnten aber aufzeigen, dass die älteren Prioritätsanmeldungen die patentierte Erfindung nicht enthalten und dem Streitpatent somit als frühester Zeitrang der 29. Juni 2007 zukommt.
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Gegen die Entscheidung ist die Berufung der Fa. Apple Inc. zum Bundesgerichtshof möglich."