BAG: Google Maps darf ohne Zustimmung des Betriebsrats zu Abrechnungszwecken eingesetzt werden
BAG
Beschluss vom 10.12.2013
1 ABR 43/12
Google Maps
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Google Maps ohne Zustimmung des Betriebsrats zu Abrechnungszwecken eingesetzt werden.
Es liegt keine Verletzung des Mitbestimmungsrechts vor, da kein Mitbestimmungstatbestand nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG vorliegt. Aus den Entscheidungsgründen:
"Dieser internetbasierte Routenplaner schlägt dem Nutzer entsprechend den von ihm gewählten Vorgaben verschiedene Routen für die von ihm eingegebene Strecke vor. Für diese Wegstrecken werden ua. die zurückzulegenden Kilometer und die von den jeweiligen Verkehrsverhältnissen sowie den eingestellten Wegstreckenparametern abhängigen geschätzten Fahrtzeiten angezeigt. Der Nutzer des Routenplaners erhält nur Angaben über die vom System vorgeschlagenen Fahrmöglichkeiten, nicht aber über eine tatsächlich zurückgelegte Wegstrecke. Diese wird vom Routenplaner nicht ermittelt. Eine Aufzeichnung von Informationen über das Fahrverhalten in Echtzeit nimmt der Routenplaner, anders als etwa GPS-Systeme, nicht vor."
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
"BAG: Google Maps darf ohne Zustimmung des Betriebsrats zu Abrechnungszwecken eingesetzt werden" vollständig lesen
Beschluss vom 10.12.2013
1 ABR 43/12
Google Maps
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Google Maps ohne Zustimmung des Betriebsrats zu Abrechnungszwecken eingesetzt werden.
Es liegt keine Verletzung des Mitbestimmungsrechts vor, da kein Mitbestimmungstatbestand nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG vorliegt. Aus den Entscheidungsgründen:
"Dieser internetbasierte Routenplaner schlägt dem Nutzer entsprechend den von ihm gewählten Vorgaben verschiedene Routen für die von ihm eingegebene Strecke vor. Für diese Wegstrecken werden ua. die zurückzulegenden Kilometer und die von den jeweiligen Verkehrsverhältnissen sowie den eingestellten Wegstreckenparametern abhängigen geschätzten Fahrtzeiten angezeigt. Der Nutzer des Routenplaners erhält nur Angaben über die vom System vorgeschlagenen Fahrmöglichkeiten, nicht aber über eine tatsächlich zurückgelegte Wegstrecke. Diese wird vom Routenplaner nicht ermittelt. Eine Aufzeichnung von Informationen über das Fahrverhalten in Echtzeit nimmt der Routenplaner, anders als etwa GPS-Systeme, nicht vor."
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
"BAG: Google Maps darf ohne Zustimmung des Betriebsrats zu Abrechnungszwecken eingesetzt werden" vollständig lesen