Skip to content

BGH: Keine Erstattung von nachträglich entstandenen Abmahnkosten bei einer Schubladenverfügung

BGH
Urteil vom 07.10.2009
I ZR 216/07
Schubladenverfügung
UWG § 12 Abs. 1; BGB § 683 Satz 1, §§ 677, 667


Leitsätze des BGH:
a) Ein Aufwendungsersatzanspruch nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG besteht nur für eine Abmahnung, die vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens aus-gesprochen wird.
b) Für eine Abmahnung, die erst nach Erlass einer Verbotsverfügung ausge-sprochen wird, ergibt sich ein Aufwendungsersatzanspruch auch nicht aus Geschäftsführung ohne Auftrag.
BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 216/07 - OLG Köln
LG Köln

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Formular-Optionen