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BGH: Zur Beschwer des Beklagten, der zur Löschung zweier mehr als drei Jahre alter emails von seiner Internetseite verurteilt wurde

BGH
Beschluss vom 13.01.2015
VI ZB 29/13
ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1, § 3; BGB § 823 Abs. 1, § 1004; GG Art. 1, 2, 5


Leitsatz des BGH:

Zur Beschwer des Beklagten, der zur Löschung zweier mehr als drei Jahre alter EMails
von seiner Internetseite verurteilt worden ist.

BGH, Beschluss vom 13. Januar 2015 - VI ZB 29/14 - OLG Koblenz - LG Mainz

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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