BGH: Arbeitnehmererfinder hat keinen einklagbaren Anspruch auf Auskunft- und Rechnungslegung über den mit der Erfindung erzielten Umsatz
BGH
Urteil vom 17. November 2009
X ZR 137/07 -
Türinnenverstärkung
ArbEG § 9; BGB § 242 A
Leitsatz des BGH:
Dem Arbeitnehmererfinder stehen zur Vorbereitung seines Vergütungsanspruchs im Klagewege durchsetzbare Ansprüche auf Auskunft und Rechnungslegung über den mit dem Gegenstand der Erfindung gemachten Gewinn regelmäßig nicht zu (insoweit Aufgabe von BGHZ 137, 162 - Copolyester II, Leitsatz c; Sen.Urt. v. 13.11.1997 - X ZR 6/96, GRUR 1998, 684, 688 - Spulkopf; v. 16.4.2002 - X ZR 127/99, GRUR 2002, 801, 803 - abgestuftes Getriebe).
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 17. November 2009
X ZR 137/07 -
Türinnenverstärkung
ArbEG § 9; BGB § 242 A
Leitsatz des BGH:
Dem Arbeitnehmererfinder stehen zur Vorbereitung seines Vergütungsanspruchs im Klagewege durchsetzbare Ansprüche auf Auskunft und Rechnungslegung über den mit dem Gegenstand der Erfindung gemachten Gewinn regelmäßig nicht zu (insoweit Aufgabe von BGHZ 137, 162 - Copolyester II, Leitsatz c; Sen.Urt. v. 13.11.1997 - X ZR 6/96, GRUR 1998, 684, 688 - Spulkopf; v. 16.4.2002 - X ZR 127/99, GRUR 2002, 801, 803 - abgestuftes Getriebe).
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