Skip to content

LG Leipzig: Bearbeitungsgebühr von 50 EURO für eine gescheiterte Lastschrift oder Kreditkartenzahlung unzulässig - Klausel in fluege.de AGB unwirksam

LG Leipzig
Urteil vom 30.04.2015
08 O 2084/14

Das LG Leipzig hat wenig überraschend entschieden, dass eine Bearbeitungsgebühr von 50 EURO für eine gescheiterte Lastschrift unzulässig ist, da die tatsächlichen Kosten für den Zahlungsempfänger deutlich darunter liegen. Auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) hin untersagte das Gericht dem Betreiber des Reiseportals fluege.de folgende Klausel zu verwenden:

"Sollte es zu einem unberechtigten Zurückhalten bzw. einer unberechtigten Rückgängigmachung einer Zahlung (Lastschriftruckgabe / Rückgabe einer Kreditkarten -Zahlung / etc.) durch Sie kommen, so erhebt Unister hierfür für jeden Fall eine Gebühr in Höhe von bis zu 50,00 €. Es ist dem Nutzer aber unbenommen, nachzuweisen, dass ein wasentlich niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist. Die Gebühr wird nur beansprucht, wenn den Nutzer ein Verschulden an der unberechtigten Zahlungsverweigerung trifft."

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Formular-Optionen