OLG Köln: Auch Amazon muss sich an gesetzliche Vorgaben halten - Fehlende Textilkennzeichnung und fehlende Grundpreisangabe
OLG Köln
Urteil vom 19.06.2015
6 U 183/14
Das OLG Köln hat wenig überraschend entschieden, dass auch der Online-Riese Amazon die gesetzlichen Vorgaben einhalten muss, wenn dieser in Deutschland gegenüber Endverbrauchern Waren anbietet. Vorliegend ging es um die fehlende Grundpreisangabe sowie die fehlende Textilkennzeichnung. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale.
Urteil vom 19.06.2015
6 U 183/14
Das OLG Köln hat wenig überraschend entschieden, dass auch der Online-Riese Amazon die gesetzlichen Vorgaben einhalten muss, wenn dieser in Deutschland gegenüber Endverbrauchern Waren anbietet. Vorliegend ging es um die fehlende Grundpreisangabe sowie die fehlende Textilkennzeichnung. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale.
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