LG Frankfurt: Portwein muss aus Portugal stammen - "Port" aus Südafrika darf nicht angeboten oder vertrieben werden
LG Frankfurt
Urteil vom 27.05.2015
3-08 O 189/15
Die Bezeichnung "Portwein" ist eine geschützte Ursprungsbezeichnung. Weine die als Portwein, Port oder verwechslungsfähig bezeichnet werden, müssen aus dem definierten Gebiet im portugiesischen Douro-Tal stammen. Das LG Frankfurt hat entschieden, dass ein als "Port" bezeichneter Wein aus Südafrika weder angeboten noch vertrieben werden darf.
Urteil vom 27.05.2015
3-08 O 189/15
Die Bezeichnung "Portwein" ist eine geschützte Ursprungsbezeichnung. Weine die als Portwein, Port oder verwechslungsfähig bezeichnet werden, müssen aus dem definierten Gebiet im portugiesischen Douro-Tal stammen. Das LG Frankfurt hat entschieden, dass ein als "Port" bezeichneter Wein aus Südafrika weder angeboten noch vertrieben werden darf.
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