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LG Wiesbaden: Werbung mit durchgestrichenem Preis über mehrere Wochen ist eine wettbewerbswidrige Irreführung

LG Wiesbaden
Urteil vom 10.06.2015
13 O 18/15


Das LG Wiesbaden hat entschieden, dass eine unveränderte Werbung mit einem durchgestrichenen Preis über mehrere Wochen (hier: 12 Wochen) eine wettbewerbswidrige Irreführung darstellt.