EuG: Möglicher Schadensersatz für Foto des verstorbenen Ehemannes als Schockbild auf Tabakwaren - Klage mangels Beweisen abgewiesen
EuG
Urteil vom 09.09.15
T-168/14
Das EuG hat sich in diesem Verfahren mit einem möglichen Schadensersatzanspruch für die Verwendung des Fotos des verstorbenen Ehemanns als Schockbild für Tabakwaren befasst. Die Ehefrau hatte die EU-Kommission verklagt. Die Ehefrau des Verstorbenen konnte nicht beweisen, dass es sich bei der abgebildeten Person um ihren Ehemann handelt, so dass der EuGH die Klage abwies. Auf dem Foto war der obere Teil des Gesichts abgedeckt.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 09.09.15
T-168/14
Das EuG hat sich in diesem Verfahren mit einem möglichen Schadensersatzanspruch für die Verwendung des Fotos des verstorbenen Ehemanns als Schockbild für Tabakwaren befasst. Die Ehefrau hatte die EU-Kommission verklagt. Die Ehefrau des Verstorbenen konnte nicht beweisen, dass es sich bei der abgebildeten Person um ihren Ehemann handelt, so dass der EuGH die Klage abwies. Auf dem Foto war der obere Teil des Gesichts abgedeckt.
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