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LG Hannover: Rabatt auf Einkaufspreis wenn sich Händler verpflichtet Mindestpreis nicht zu unterschreiten ist kartellrechtswidrig

LG Hannover
Urteil vom 25.08.2015
18 O 91/15


Das LG Hannover hat wenig überraschend entschieden, dass die Vereinbarung von Mindestverkaufspreisen zwischen Hersteller und Lieferanten kartellrechtswidrig sind. Vorliegend ging es um einen Rabatt auf den Einkaufspreis, wenn sich der Händler (hier Apotheken) verpflichtet den vorgegebenen Mindestpreis nicht zu unterschreiten. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale gegen den Hersteller des Abnehmpodukts "Almased Vitalkost".




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