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BGH: Pflegedienst hat keinen Vergütungsanspruch wenn Pflegekräfte nicht über die in dem Pflegevertrag vorausgesetzte Qualifikation verfügen

BGH
Urteil vom 08.10.2015
III ZR 93/15
BGB § 611 Abs. 1; SGB V § 37 Abs. 1 Satz 1, § 132a Abs. 2


Ein Pflegedienst hat keinen Vergütungsanspruch, soweit die eingesetzten Pflegekräfte nicht über die in dem Pflegevertrag vorausgesetzte Qualifikation verfügten und und die sozialrechtlichen Abrechnungsgrundsätze vereinbart worden waren. Dies gilt unabhängig davon, ob die Leistungen im Übrigen ordnungsgemäß erbracht wurden.


Leitsatz des BGH:

Zum Vergütungsanspruch eines ambulanten Pflegedienstes, dessen Mitarbeiter nicht über die vertraglich vereinbarte Qualifikation verfügen.

BGH, Urteil vom 8. Oktober 2015 - III ZR 93/15 - OLG Karlsruhe - LG Karlsruhe

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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