Verjährung Ende des Jahres 2015 - Zeitnah handeln - Risiken bei Forderungsdurchsetzung vermeiden
Das Ende des Jahres 2015 rückt immer näher. Zahlreiche Forderungen, Zahlungsansprüche und sonstige Ansprüche verjähren zum Jahresende. Umso wichtiger ist es zur Unterbrechung der Verjährung gerichtliche Schritte einzuleiten. Dabei gilt es zahlreiche Tücken zu vermeiden. So kann es z.B. Zustellungsprobleme geben. Ein beliebter Fehler ist es auch, auf letzten Drücker einen Mahnbescheid zu beantragen und die Forderung nicht ausreichend zu individualisieren. Es empfiehlt sich daher nicht bis Ende Dezember zu warten. Es sollte zeitnah gehandelt werden. Sprechen Sie uns an.
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