LG Freiburg: Verbraucher hat bei Kauf eines Produkts auf einer Messe (hier: Staubsauger auf der Grünen Woche) kein Widerrufsrecht
LG Freiburg
Urteil vom 22.10.2015
14 O 176/15
Das LG Freiburg hat entschieden, dass ein Verbraucher bei Kauf eines Produkts auf einer Messe (hier: Staubsauger auf der Grünen Woche) kein Widerrufsrecht zusteht, da der Verkauf in einem "beweglichen Geschäftsraum" im Sinne von § 312b Abs. 2 Alternative 2 BGB stattfindet. Der Verkauf findet mithin nicht außerhalb von Geschäftsräumen statt, so dass kein Widerrufsrecht besteht.
Urteil vom 22.10.2015
14 O 176/15
Das LG Freiburg hat entschieden, dass ein Verbraucher bei Kauf eines Produkts auf einer Messe (hier: Staubsauger auf der Grünen Woche) kein Widerrufsrecht zusteht, da der Verkauf in einem "beweglichen Geschäftsraum" im Sinne von § 312b Abs. 2 Alternative 2 BGB stattfindet. Der Verkauf findet mithin nicht außerhalb von Geschäftsräumen statt, so dass kein Widerrufsrecht besteht.
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