Skip to content

BGH: Unzulässiger Preisvergleich im Rahmen vergleichender Werbung bei unterschiedlichen Grundlagen der Preisbemesseung - Paketpreisvergleich

BGH
Urteil vom 19.11.2009
I ZR 141/0
Paketpreisvergleich
UWG § 6 Abs. 2 Nr. 2, § 5 Abs. 3

Leitsätze des BGH:


a) Die Unvollständigkeit oder Einseitigkeit eines Preisvergleichs lässt dessen Objektivität i.S. des § 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG unberührt.

b) Ein im Rahmen vergleichender Werbung vorgenommener Preisvergleich ist irreführend, wenn sich die Grundlagen für die Preisbemessung nicht unwesentlich unterscheiden (hier: einerseits Abmessungen, andererseits Gewicht bei der Beförderung von Paketen und Päckchen) und der Werbende auf diese Unterschiede nicht deutlich und unmissverständlich hinweist.

BGH, Urteil vom 19. November 2009 - I ZR 141/07 - OLG Hamburg
LG Hamburg

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Formular-Optionen