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Volltext BGH-Entscheidung - Tauschbörse III liegt vor: Zur sekundären Darlungslast des Anschlussinhabers - Vortrag welche Personen Zugriff hatten genügt - Filesharing

BGH
Urteil vom 11.06.2015
I ZR 75/14
Tauschbörse III
UrhG § 85 Abs. 1 Satz 1, § 97; ZPO § 286 Abs. 1, § 287, § 559 Abs. 1


Wir hatten bereits in dem Beitrag BGH konkretisiert Filesharing-Rechtsprechung zur Haftung für Minderjährige, Schadensersatz und Schadenshöhe - 200 EURO pro Musiktitel über die Entscheidung berichtet.

Da die sekundäre Darlegungslast ein häufiger Streitpunkt in rechtlichen Auseinandersetzungen ist, möchten wir betonen, dass diese Entscheidung keine Verschärfung zu Lasten der Anschlussinhaber darstellt, sondern der BGH seine Bearshare-Rechtsprechung bestätigt hat.

In den Entscheidungsgründen heißt es dazu:

" Der Anschlussinhaber genügt seiner sekundären Darlegungslast vielmehr dadurch, dass er dazu vorträgt, ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen. In diesem Umfang ist der Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren zu Nachforschungen verpflichtet. Entspricht der Beklagte seiner sekundären Darlegungslast, ist es wieder Sache der Klägerinnen als Anspruchsteller, die für eine Haftung des Beklagten als Täter einer Urheberrechtsverletzung sprechenden Umstände darzulegen und nachzuweisen (BGHZ 200, 76 Rn. 15 ff. - BearShare, mwN). "

Siehe auch zum Thema: Abwehr von Filesharing-Abmahnungen - bereits bei der ersten Reaktion auf eine Abmahnung dürfen keine Fehler gemacht werden

Leitsätze des BGH:

Der Inhaber eines Internetanschlusses, über den eine Rechtsverletzung begangen wird, genügt seiner sekundären Darlegungslast im Hinblick darauf, ob andere Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten, nicht dadurch, dass er lediglich pauschal die theoretische Möglichkeit des Zugriffs von in seinem Haushalt lebenden Dritten auf seinen Internetanschluss behauptet (Fortführung von BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12, BGHZ 200, 76 - BearShare).

BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - I ZR 75/14 - OLG Köln - LG Köln

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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