Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) tritt am 10.12.2015 in Kraft - Anpassung an EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken
Das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt somit am 10.12.2015 in Kraft.
Das Gesetz soll das UWG weiter an die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) anpassen. Paragrafenfolge und Begriffe werden weiter an die UGP-Richtlinie angenähert. Der Gesetzgeber hat aber keine wesentlichen materiell-rechtlichen Änderungen beabsichtigt. Auch bislang war und wurde das UWG richtlinienkonform ausgelegt. Gleichwohl ist nicht auszuschließen, dass sich in der Rechtsprechung gewisse Nuancen ändern werden.
Das Gesetz soll das UWG weiter an die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) anpassen. Paragrafenfolge und Begriffe werden weiter an die UGP-Richtlinie angenähert. Der Gesetzgeber hat aber keine wesentlichen materiell-rechtlichen Änderungen beabsichtigt. Auch bislang war und wurde das UWG richtlinienkonform ausgelegt. Gleichwohl ist nicht auszuschließen, dass sich in der Rechtsprechung gewisse Nuancen ändern werden.
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