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BGH: Verstoß gegen steuerrechtliche Vorschriften begründen keinen Wettbewerbsverstoß

BGH
Urteil vom 02.12.2009
I ZR 152/07
Zweckbetrieb
UWG (2008) § 3 Abs. 1, § 4 Nr. 11; AO § 65 Nr. 3

Leitsatz des BGH:


Steuerrechtliche Vorschriften stellen grundsätzlich keine Marktverhaltensregelungen dar. Ihre Verletzung kann auch nicht unter Zuhilfenahme des Vorsprungsgedankens als wettbewerbsrechtlich unlauter angesehen werden.
BGH, Urteil vom 2. Dezember 2009 - I ZR 152/07 - OLG Stuttgart
LG Stuttgart

Den Volltext der Entscheidung finden Siehier:

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