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BGH: Zur Notwendigkeit des Hinweises auf einen anderen Namensträger bei Nutzung einer Internetdomain - Peek & Cloppenburg

BGH
Urteil vom 31.03.2010
Peek & Cloppenburg
MarkenG §§ 5, 15, 23 Nr. 1

Leitsatz des BGH:

Die Gleichgewichtslage, die zwischen zwei in derselben Branche, aber an verschiedenen Standorten tätigen gleichnamigen Handelsunternehmen besteht, kann dadurch gestört werden, dass eines der beiden Unternehmen das Unternehmenskennzeichen als Internetadresse oder auf seinen Internetseiten verwendet, ohne dabei ausreichend deutlich zu machen, dass es sich nicht um den Internetauftritt des anderen Unternehmens handelt (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 23.6.2005 - I ZR 288/02, GRUR 2006, 159 = WRP 2006, 238 - hufeland.de).

BGH, Urteil vom 31. März 2010 - I ZR 174/07 - OLG Düsseldorf
LG Düsseldorf

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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