Skip to content

EuG: Dextro Energy - Keine gesundheitsbezogenen Angaben die Verzehr von Zucker bzw. Glucose fördern

EuG
Urteil vom 16.03.2016
T‑100/15
Dextro Energy GmbH & Co. KG gegen Europäische Kommission


Das EuG hat entschieden, dass gesundheitsbezogene Angaben, die den Verzehr von Zucker bzw. Glucose fördern, nicht zugelassen werden können. Das EuG hat damit die entsprechende Entscheidung der Europäischen Kommission bestätigt. Dabei ist nicht entscheidend, dass ein Kausalzusammenhang zwischen der Aufnahme von Glucose und dem Beitrag zu einem normalen Energiegewinnungsstoffwechsel nachweisbar ist.

Der Hersteller des Produkts Dextro Energy hatte die Genehmigung folgender gesundheitsbezogener Daten beantragt:

„Glucose wird im Rahmen des normalen Energiestoffwechsels verstoffwechselt“
„Glucose trägt zu einem normalen Energiegewinnungsstoffwechsel bei“
„Glucose unterstützt die körperliche Betätigung“
„Glucose trägt zu einem normalen Energiegewinnungsstoffwechsel bei körperlicher Betätigung bei“
„Glucose trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei körperlicher Betätigung bei“


Aus der Pressemitteilung des Gerichts:

"Die Kommission hat fehlerfrei festgestellt, dass die Angaben zum Verzehr von Zucker aufrufen, obwohl ein solcher Aufruf den allgemein anerkannten Ernährungs- und Gesundheitsgrundsätzen zuwiderläuft.

Das deutsche Unternehmen Dextro Energy stellt in unterschiedlichen Formaten für den deutschen und den europäischen Markt fast vollständig aus Glucose bestehende Produkte her. Der klassische Würfel besteht aus acht Glucosetäfelchen zu je 6 g.
Im Jahr 2011 hatte Dextro Energy die Zulassung u. a. folgender gesundheitsbezogener Angaben beantragt: „Glucose wird im Rahmen des normalen Energiestoffwechsels verstoffwechselt“, „Glucose trägt zu einem normalen Energiegewinnungsstoffwechsel bei“, „Glucose unterstützt die körperliche Betätigung“, „Glucose trägt zu einem normalen Energiegewinnungsstoffwechsel bei körperlicher Betätigung bei“ und „Glucose trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei körperlicher Betätigung bei“
.
Trotz der positiven Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die zu dem Ergebnis gekommen war, dass ein Kausalzusammenhang zwischen der Aufnahme von Glucose und dem Beitrag zu einem normalen Energiegewinnungsstoffwechsel nachweisbar sei, lehnte die Kommission die Zulassung dieser Angaben im Januar 2015 ab.

Sie befand nämlich, dass die in Rede stehenden gesundheitsbezogenen Angaben ein widersprüchliches und verwirrendes Signal an die Verbraucher senden würden, da diese zum Verzehr von Zucker aufgerufen würden, für den nationale und internationale Behörden aber eine Verringerung des Verzehrs empföhlen. Selbst wenn diese Angaben nur mit speziellen Bedingungen für ihre Verwendung und/oder mit zusätzlichen Erklärungen oder Warnungen zugelassen würden, würde
die Irreführung der Verbraucher nicht genügend eingedämmt, so dass von einer Zulassung dieser Angabe abgesehen werden sollte. Mit seinem heutigen Urteil weist das Gericht der Europäischen Union die von Dextro Energy erhobene Klage ab und bestätigt damit die Entscheidung der Kommission.


Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:


Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Formular-Optionen