BGH: EuGH muss entscheiden ob Online-Handel mit Bio-Lebensmitteln durch zuständige Öko-Kontrollstelle zertifiziert werden muss
BGH
Beschluss vom 24.03.2016
I ZR 243/14
Der BGH hat dem EuGH die umstrittene Rechtsfrage, ob der Online-Handel mit Bio-Lebensmitteln durch die zuständige Öko-Kontrollstelle zertifiziert werden muss, zur Entscheidung vorgelegt.
Vorlagefrage des BGH lautet:
„Liegt ein im Sinne von Art. 28 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 „direkter“ Verkauf an den Endverbraucher bereits vor, wenn der Unternehmer oder sein Verkaufspersonal dem Endverbraucher die Erzeugnisse ohne Zwischenschaltung eines Dritten verkauft, oder setzt ein „direkter“ Verkauf darüber hinaus voraus, dass der Verkauf am Ort der Lagerung der Erzeugnisse unter gleichzeitiger Anwesenheit des Unternehmers oder seines Verkaufspersonals und des Endverbrauchers erfolgt?“
Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.
Beschluss vom 24.03.2016
I ZR 243/14
Der BGH hat dem EuGH die umstrittene Rechtsfrage, ob der Online-Handel mit Bio-Lebensmitteln durch die zuständige Öko-Kontrollstelle zertifiziert werden muss, zur Entscheidung vorgelegt.
Vorlagefrage des BGH lautet:
„Liegt ein im Sinne von Art. 28 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 „direkter“ Verkauf an den Endverbraucher bereits vor, wenn der Unternehmer oder sein Verkaufspersonal dem Endverbraucher die Erzeugnisse ohne Zwischenschaltung eines Dritten verkauft, oder setzt ein „direkter“ Verkauf darüber hinaus voraus, dass der Verkauf am Ort der Lagerung der Erzeugnisse unter gleichzeitiger Anwesenheit des Unternehmers oder seines Verkaufspersonals und des Endverbrauchers erfolgt?“
Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.
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