LG Trier: Vegane Produkte die keine tierischen Milcherzeugnisse enthalten dürfen nicht als Käse oder Cheese bezeichnet werden
LG Trier
Urteil vom 24.03.2016
7 HK O 58/16
Das LG Trier hat entschieden, dass vegane Produkt, die keine tierischen Milcherzeugnisse enthalten, nicht als "Käse" oder "Cheese" bezeichnet werden dürfen. Aus der EU-Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse folge zwingend, dass als Käse bezeichnete Produkte Milcherzeugnisse enthalten müssen. Ein klarstellender Hinweis beseitigt - so das Gericht - den Wettbewerbsverstoß nicht.
Urteil vom 24.03.2016
7 HK O 58/16
Das LG Trier hat entschieden, dass vegane Produkt, die keine tierischen Milcherzeugnisse enthalten, nicht als "Käse" oder "Cheese" bezeichnet werden dürfen. Aus der EU-Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse folge zwingend, dass als Käse bezeichnete Produkte Milcherzeugnisse enthalten müssen. Ein klarstellender Hinweis beseitigt - so das Gericht - den Wettbewerbsverstoß nicht.
Trackbacks
Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt