BGH: Falsche Belehrung über Rechtsmittelzuständigkeit durch Gericht - Rechtsmittel beim unzuständigen Gericht möglich - Konzentration nach § 105 UrhG für Urheberrechtsstreitsachen
BGH
Beschluss vom 22. März 2016
I ZB 44/15
Gestörter Musikvertrieb
ZPO §§ 233 I, 519 Abs. 1, § 520 Abs. 3 Satz 1; UrhG § 104 Satz 1, § 105
Abs. 1; ZivilZustV RP § 6 Abs. 2
Leitsatz des BGH:
Besteht für eine Rechtsmittelzuständigkeit eine landesgesetzliche Konzentration nach § 105 UrhG für Urheberrechtsstreitsachen und erteilt das erstinstanzliche Gericht eine unzutreffende Belehrung über das für das Rechtsmittelverfahren zuständige Gericht, kann die Partei bei dem in der Rechtsmittelbelehrung angeführten Gericht fristwahrend Rechtsmittel einlegen, auch wenn dessen Zuständigkeit für das Rechtsmittelverfahren tatsächlich nicht gegeben ist.
BGH, Beschluss vom 22. März 2016 - I ZB 44/15 - LG Frankenthal - AG Koblenz
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Beschluss vom 22. März 2016
I ZB 44/15
Gestörter Musikvertrieb
ZPO §§ 233 I, 519 Abs. 1, § 520 Abs. 3 Satz 1; UrhG § 104 Satz 1, § 105
Abs. 1; ZivilZustV RP § 6 Abs. 2
Leitsatz des BGH:
Besteht für eine Rechtsmittelzuständigkeit eine landesgesetzliche Konzentration nach § 105 UrhG für Urheberrechtsstreitsachen und erteilt das erstinstanzliche Gericht eine unzutreffende Belehrung über das für das Rechtsmittelverfahren zuständige Gericht, kann die Partei bei dem in der Rechtsmittelbelehrung angeführten Gericht fristwahrend Rechtsmittel einlegen, auch wenn dessen Zuständigkeit für das Rechtsmittelverfahren tatsächlich nicht gegeben ist.
BGH, Beschluss vom 22. März 2016 - I ZB 44/15 - LG Frankenthal - AG Koblenz
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