OLG Karlsruhe: Unzulässige Werbung für Maggi Kindertütensuppe mit "mild gesalzen" - Verstoß gegen Health-Claims-Verordnung
OLG Karlsruhe
Urteil vom 17.03.2016
4 U 218/15
Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Werbung des Herstellers Maggi für Kindertütensuppen mit dem Attribut "mild gesalzen" unzulässig ist, wenn die nach der Health-Claims-Verordnung für die Aussage „Kochsalzarm“ oder vergleichbare Werbeaussagen vorgeschriebenen Werte überschritten werden (hier: doppelte Menge). Die Revision zum BGH wurde zugelassen.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 17.03.2016
4 U 218/15
Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Werbung des Herstellers Maggi für Kindertütensuppen mit dem Attribut "mild gesalzen" unzulässig ist, wenn die nach der Health-Claims-Verordnung für die Aussage „Kochsalzarm“ oder vergleichbare Werbeaussagen vorgeschriebenen Werte überschritten werden (hier: doppelte Menge). Die Revision zum BGH wurde zugelassen.
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