VG Schwerin: Universität Rostock darf Edward Snowden keinen Ehrendoktortitel verleihen - keine ausreichende wissenschaftliche Leistung durch Übergabe der NSA-Daten
VG Schwerin
Urteil vom 15.06.2016
1 A 2088/15 SN
Philosophischen Fakultät der Universität Rostock gegen Rektor der Universität Rostock
Das VG Schwerin hat entschieden, dass die Universität Rostock Edward Snowden keinen Ehrendoktortitel verleihen darf. Die Voraussetzung für die Verleihung der Ehrendkotorwürde liegen nicht vor, da die Übergabe der NSA-Daten und die Auswertung durch die Medien keine, wie von der Promotonsordnung gefordert, hervorragende wissenschaftliche Leistung darstellt. Das Gericht bestätige den entsprechenden Beschluss des Rektors der Universität Rostock und wies die Klage der Philosophischen Fakultät ab.
Urteil vom 15.06.2016
1 A 2088/15 SN
Philosophischen Fakultät der Universität Rostock gegen Rektor der Universität Rostock
Das VG Schwerin hat entschieden, dass die Universität Rostock Edward Snowden keinen Ehrendoktortitel verleihen darf. Die Voraussetzung für die Verleihung der Ehrendkotorwürde liegen nicht vor, da die Übergabe der NSA-Daten und die Auswertung durch die Medien keine, wie von der Promotonsordnung gefordert, hervorragende wissenschaftliche Leistung darstellt. Das Gericht bestätige den entsprechenden Beschluss des Rektors der Universität Rostock und wies die Klage der Philosophischen Fakultät ab.
Trackbacks
Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt