OLG Celle: Bewerbung eines Kräutertees mit dem Zusatz detox verstößt gegen Health-Claims-Verordnung und ist wettbewerbswidrig
OLG Celle
Urteil vom 10.03.2016
13 U 77/15
Das OLG Celle hat entschieden, dass die Bewerbung eines Kräutertees mit dem Zusatz "detox" gegen die Health-Claims-Verordnung (HCVO) verstößt und somit wettbewerbswidrig ist. Die Bezeichnung "detox" stellt eine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe dar.
Urteil vom 10.03.2016
13 U 77/15
Das OLG Celle hat entschieden, dass die Bewerbung eines Kräutertees mit dem Zusatz "detox" gegen die Health-Claims-Verordnung (HCVO) verstößt und somit wettbewerbswidrig ist. Die Bezeichnung "detox" stellt eine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe dar.
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