beA - Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer tritt am 28.09.2016 in Kraft
Die Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung - RAVPV) wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 28.09.2016 in Kraft. Auf diese Weise soll auch eine gesetzliche Grundlage für das beA geschaffen werden. Der Testbetrieb soll nun nach zahlreichen Verschiebungen und rechtlichen Auseinandersetzungen am 29.09.2016 starten. Es bleibt abzuwarten, ob das in vielerlei Hinsicht missglückte Projekt doch noch den gewünschten Erfolg erzielen kann.
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