BGH: Hersteller eines Computerspiels kann die Nutzung von der Zuweisung einer individuellen Online-Kennung abhängig machen und einen Weiterverkauf der Kennung verbieten - Half-Life 2
BGH
Urteil vom 11.02.2010
I ZR 178/08
Half-Life 2
UrhG § 17 Abs. 2, § 69c Nr. 3 Satz 2
Leitsatz des BGH:
Der urheberrechtliche Grundsatz der Erschöpfung des Verbreitungsrechts wird nicht berührt, wenn der Berechtigte das von ihm geschaffene, auf DVD vertriebene Computerspiel so programmiert, dass es erst nach der online erfolgten Zuweisung einer individuellen Kennung genutzt werden kann, und wenn er sich vertraglich ausbedingt, dass diese Kennung nicht an Dritte weitergegeben werden darf. Dies gilt auch dann, wenn die DVD mit dem Computerspiel wegen der ohne Kennung eingeschränkten Spielmöglichkeiten vom Ersterwerber praktisch
nicht mehr weiterveräußert werden kann.
BGH, Urteil vom 11. Februar 2010 - I ZR 178/08 - OLG Hamburg
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 11.02.2010
I ZR 178/08
Half-Life 2
UrhG § 17 Abs. 2, § 69c Nr. 3 Satz 2
Leitsatz des BGH:
Der urheberrechtliche Grundsatz der Erschöpfung des Verbreitungsrechts wird nicht berührt, wenn der Berechtigte das von ihm geschaffene, auf DVD vertriebene Computerspiel so programmiert, dass es erst nach der online erfolgten Zuweisung einer individuellen Kennung genutzt werden kann, und wenn er sich vertraglich ausbedingt, dass diese Kennung nicht an Dritte weitergegeben werden darf. Dies gilt auch dann, wenn die DVD mit dem Computerspiel wegen der ohne Kennung eingeschränkten Spielmöglichkeiten vom Ersterwerber praktisch
nicht mehr weiterveräußert werden kann.
BGH, Urteil vom 11. Februar 2010 - I ZR 178/08 - OLG Hamburg
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